hib-Meldung
191/2005
Datum: 15.07.2005
heute im Bundestag - 15.07.2005
Bundesrat dringt auf Verschärfung des Jugendstrafrechtes
15/5909) soll für Heranwachsende oder
Jugendliche, die wegen einer schwerwiegenden Straftat zu einer
Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden
sind, nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden
können. Als Grundlage für eine entsprechende Entscheidung
soll dafür nicht nur die Tat des Jugendlichen, sondern auch
sein Verhalten während des Strafvollzugs genommen werden.
Lassen diese "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine
Rückfälligkeit des Straftäters möglich
erscheinen, bei der den Opfern schwere seelische oder
körperliche Schäden zugefügt werden können,
dann soll eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet
werden können. Allerdings ist diese nach dem Willen der
Länderkammer jährlich zu überprüfen.
Heranwachsende, bei denen Erwachsenenstrafrecht angewendet wird,
müssen der Vorlage zufolge auch von vornherein mit der
Anordnung einer Sicherungsverwahrung rechnen, da sie in diesem
Punkt wie Erwachsene behandelt werden. Von bisher zehn auf dann
fünfzehn Jahre Jugendknast soll auch das Höchstmaß
der Jugendstrafe verschärft werden. Darüber hinaus will
der Bundesrat das Jugendstrafrecht nur noch "in
Ausnahmefällen" auf Heranwachsende angewendet wissen. Damit
möchte er einer "sehr bedenklichen, nach Regionen und Delikten
höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis" von
Jugendstrafrecht entgegenwirken. Auch sieht er Handlungsbedarf,
wenn sich ein Straftäter einer für sinnvoll erachteten
Therapie verweigert. Hier soll nach den Vorstellungen des
Bundesrates ein Gericht dann dem Verurteilten für die Dauer
der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit
strafbewehrte Therapieweisungen sowie ein Kontaktverbot erteilen
können, um so den Druck auf den Probanden zu erhöhen.
Durch die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die
Länderkammer Mehrkosten etwa durch häufigere
Therapieanordnung auf die öffentlichen Haushalte zukommen.
Auch rechnet sie mit einem Anstieg der Ermittlungs- und
Strafverfahren. Begründet hat der Bundesrat seinen
Vorstoß damit, dass jüngste Erfahrungen mit jugendlichen
Schwerverbrechern ergeben hätten, dass diese trotz
Jugendstrafe bei ihrer Entlassung "hoch gefährlich" seien. Da
es sich aber nicht um krankhafte Täter handele, könne man
ihrem Gefährdungspotenzial nicht mit einer Einweisung in ein
psychiatrisches Krankenhaus begegnen. Die Länderkammer
hält den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen
jungen Gewalttätern, insbesondere von
Wiederholungstätern, für nicht ausreichend
gewährleistet.
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung
des Strafmaßes für solche Jugendliche, die zu schwersten
Verbrechen oder Gewalttaten neigen. Nach einem dazu von ihm
vorgelegten Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_191/02