Bundesregierung: In keiner Weise an Verschleppung eines Deutschen beteiligt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort ( 16/287) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/115), dass sie in keiner Weise an der behaupteten Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen nach Syrien beteiligt war. Sie sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Betroffene Deutschland freiwillig verlassen habe. Nachdem dieser seit Dezember 2001 in Marokko als verschollen gemeldet wurde, seien alle Anstrengungen unternommen worden, seinen Aufenthalt ausfindig zu machen. Die Regierung teile im übrigen ausdrücklich die Auffassung, dass Folter völkerrechtlich geächtet ist und die Aussagebereitschaft einer Person auf Grund von Folter weder mit dem Völkerrecht noch mit der Rechtsordnung Deutschlands vereinbar ist. Es sei ein wesentlicher Bestandteil des politischen Dialogs mit Syrien, auf die Wahrung der internationalen Rechtsstandards zu dringen, wozu auch das absolute Folterverbot gehöre. Zum Bemühen nach deutscher Betreuung des Gefangenen in Syrien wird dargelegt, es habe zahlreiche schriftliche und persönliche Demarchen gegeben. Syrien habe aber den Betreffenden trotz seiner deutschen Einbürgerung nicht aus seiner syrischen Staatsangehörigkeit entlassen - eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Gestattung konsularischer Betreuung bestehe daher aus syrischer Sicht nicht.
Erläutert wird auch die Rücknahme und anschließende Einstellung eines Anklageverfahrens in der Bundesrepublik zu einem im Juli 2002 erhobenen Verdacht gegen zwei syrische Staatsangehörige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Deutschland. Dazu heißt es, der weiteren Verfolgung des Verfahrens hätten "überwiegende öffentliche Interessen insbesondere der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" entgegengestanden. Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sei über die Einstellung und Gründe hierfür informiert worden. Im weiteren Verlauf seien auch gegen sieben weitere Personen gerichtliche Verfahren eingestellt worden, die sich alle noch im Ermittlungsstadium befunden hätten. Zu weiteren Fragen wird dargelegt, die Bundesregierung nehme dazu ausschließlich in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien Stellung. Damit werde aber keine Aussage darüber getroffen, ob die den Fragen zugrunde liegenden Annahmen oder Vermutungen zutreffend seien oder nicht.