Haushaltsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will ein weiteres
CO2-Gebäudesanierungsprogramm auflegen. Dies erklärte
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Mittwochabend im
Haushaltsausschuss. Das Programm sei Teil des 25 Milliarden Euro
Investitionsprogramms der Bundesregierung und soll helfen,
"zügig" die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu beleben.
Insgesamt sollen 1,4 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden
- davon sollen eine Milliarde Euro von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) für zinsverbilligte Kredite kommen. Dadurch
werde ein Gesamtinvestitionsvolumen vom Vier- bis Sechsfachen der
bereitgestellten Summe erwartet, so Tiefensee. Das seien rund 20
Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Da zurzeit für
das laufende Jahr kein Haushalt vorliegt, soll laut einem Bericht
des Bauministeriums zunächst eine Restsumme von 200 Millionen
Euro des im vergangenen Jahr ausgelaufenen Programms bereitgestellt
werden. Damit sollen jetzt auch verstärkt
Einzelmaßnahmen gefördert werden: Die Kreditzinsen
sollen hierbei 2 Prozent betragen. Wenn der Bundeshaushalt 2006
wahrscheinlich im Juli dieses Jahres verabschiedet ist, soll bei
Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers das weitere
Milliarden-Programm umgesetzt werden. Auch hier sollen besonders
die Besitzer von Eigenheimen angesprochen werden, die unter anderem
Zuschüsse für Energieeinsparmaßnahmen erhalten
können. Einen besonderen Schwerpunkt soll auch die
energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen wie Schulen und
Kindergärten bilden. Die Sprecher aller Fraktionen waren
grundsätzlich für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
Allerdings kritisierten sie das Verfahren: Es sei der Eindruck
erweckt worden, das neue Programm könne starten, obwohl der
Haushalt 2006 noch nicht verabschiedet worden sei. Nachdem
Tiefensee klar gestellt hatte, dass das gesamte Programm nicht
schon zum 1. Februar dieses Jahr startet, nahmen die
Koalitionsfraktionen das Vorgehen der Regierung "zustimmend" zur
Kenntnis. Dies galt auch für die Linksfraktion.
Demgegenüber blieben bei FDP und Bündnis 90/Die
Grünen noch haushaltsrechtliche Vorbehalte. Deshalb wurde der
Bundesrechnungshof einstimmig gebeten, das Verfahren zu
überprüfen.