hib-Meldung
045/2006
Datum: 15.02.2006
heute im Bundestag - 15.02.2006
Bis Ende des Jahres endgültigen Status des Kosovo beschließen
16/588). Dieser Beschluss müsse
völkerrechtlich verbindlich sein. Er dürfe - auch wenn
naturgemäß nicht alle Forderungen der Beteiligten
erfüllt werden könnten - "nicht auf die lange Bank"
geschoben werden. Eine Statusregelung für den Kosovo sei
für die Stabilisierung der Region und dem gesamten Balkan
"unverzichtbar", so die Liberalen. Nur durch eine dauerhaft
tragfähige und verlässliche Statusregelung könne es
zu einer positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklung im Kosovo kommen. Das Parlament müsse sich auch
zur europäischen Verantwortung für die Region bekennen.
Die westlichen Balkanstaaten sollten die Perspektive eines
Beitritts zur EU haben, sobald sie die festgelegten Kriterien
erfüllten. Deshalb gelte es, alle Staaten der Region auf ihrem
Weg nach Europa konstruktiv zu unterstützen. Wo es immer
möglich sei, müsse die intraregionale Zusammenarbeit in
der Region gefördert werden, so die FDP-Fraktion. Der
Bundestag solle weiterhin das Ziel eines ethnisch vielfältigen
Kosovo bekräftigen. Deshalb seien gleiche, sichere
Lebensbedingungen für alle Völker inklusive des Rechts
auf Rückkehr für alle Flüchtlinge im Kosovo eine
vordringliche Aufgabe. Dies müsse sich auch in einer
endgültigen Statusregelung für die Region widerspiegeln.
Politische Strukturen entlang ethnischer Grenzen zu schaffen, werde
vom Bundestag "strikt abgelehnt". Es müsse ferner
sichergestellt sein, dass auch nach einer Statusregelung alle im
Kosovo verantwortlichen Organe bereit seien, effektiv bei der
Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus
mitzuarbeiten.
Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll sich dafür einsetzen,
dass bis Ende dieses Jahres auf der Grundlage der bis dahin
erzielten Verhandlungsergebnisse eine Sicherheitsratsresolution
über den endgültigen Status des Kosovo beschlossen wird.
Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_045/03