hib-Meldung
054/2006
Datum: 21.02.2006
heute im Bundestag - 21.02.2006
Klare gesetzliche Grundlagen für Sicherheitsüberprüfungen schaffen
16/686). Eine Akkreditierung könne nicht
ausschließlich auf die "freiwillige
Einverständniserklärung" der Betroffenen gestützt
werden, wie dies die Bundesregierung in der Antwort (
16/591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (
16/428) dargestellt hatte. Eine
Einverständniserklärung erfolge gerade bei Journalisten
nicht freiwillig. Ein Sportjournalist könne es sich bei einer
Fußball-WM nicht leisten, seine Unterschrift zu verweigern,
ohne seine berufliche Stellung zu riskieren. Sicher zu stellen sei
daher auch, dass betroffenen Personen im laufenden
Akkreditierungsverfahren zu WM 2006 Auskunft über die an der
Überprüfung beteiligten Behörden und dem Grundlagen
ihrer Voten beziehungsweise Erkenntnisse mitgeteilt werden. Zudem
müsse veranlasst werden, dass das Gesamtvotum der
Sicherheitsbehörden nicht allein dem
FIFA-Organisationskomitee, sondern auch dem Betroffenen direkt
zuzuleiten. Schließlich sei organisatorisch sicher zu
stellen, dass Betroffene sich an eine zentrale Beschwerdestelle
wenden können, statt an eine Vielzahl von Behörden
verwiesen zu werden. Diese Aufgaben seien dem Bundesbeauftragten
für Datenschutz, Peter Schaar, umgehend zu
übertragen.
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll für
Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen künftiger
Akkreditierungsverfahren bei Großveranstaltungen eine
ausreichende gesetzliche Regelung schaffen. Dies fordern
Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_054/01