hib-Meldung
056/2006
Datum: 22.02.2006
heute im Bundestag - 22.02.2006
Werbung an staatlichen Hochschulen ist Sache der Länder
16/570) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/469) hervor. Es sei Sache der Länder,
durch angemessene Finanzierung und entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass die staatlichen
Bildungseinrichtungen ihre verfassungsrechtlich geschützten
Aufgaben wahrnehmen könnten. Entsprechend liege auch die
Ausgestaltung und Begrenzung von Werbung in diesen
Bildungseinrichtungen in ihrer Zuständigkeit.
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse
über Höhe und Verwendung von Werbeeinnahmen an
staatlichen Bildungseinrichtungen, da die staatlichen Schulen und
Hochschulen nach dem Grundgesetz in der Trägerschaft und
Finanzhoheit der Länder liegen. Das geht aus einer Antwort der
Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_056/06