FDP will höhere Hürden für Betriebsratswahlen
Berlin: (hib/MPI) Die FDP will die Einrichtung eines Betriebsrates erschweren. In einem Antrag ( 16/967) fordert die Fraktion die Bundesregierung zu einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auf. Danach sollen Arbeitsgerichte künftig erst auf Antrag von 25 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer einen Wahlvorstand zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen einsetzen können. Zurzeit können drei Arbeitnehmer beziehungsweise eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstandes einreichen, auch wenn dies nicht von der Mehrheit der Beschäftigten gewünscht wird.
Die Liberalen beziehen sich auf Vorgänge beim Software-Hersteller SAP. Bei einer Befragung hätten sich dort nur 500 von 5.600 Beschäftigten für die Einrichtung eines Betriebsrats ausgesprochen. Anschließend hätten drei Mitarbeiter beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstandes eingereicht, der die Wahl eines Betriebsrates für die Konzernzentrale in Walldorf und den Standort im benachbarten St. Leon-Rot organisieren soll. Laut FDP wäre die Konsequenz einer Betriebsratseinsetzung, dass bei insgesamt rund 9.000 Beschäftigten der Betriebsrat 37 Mitglieder haben müsste, von denen mindestens 12 von der Arbeit freizustellen wären. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass bei SAP die Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wahrnehmen würden. Ihr Einfluss sei durch einen Vertrag mit dem Vorstand abgesichert.