hib-Meldung
102/2006
Datum: 30.03.2006
heute im Bundestag - 30.03.2006
Bundesrat: Zwangsheirat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafen
16/1035) vor. Dadurch solle klar gemacht
werden, dass es sich dabei um ein strafwürdiges Unrecht und
nicht um eine tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder
anderen Kulturen handelt. Im Zivilrecht solle die Aufhebung einer
durch widerrechtliche Drohung zustande gekommenen Ehe durch eine
Verlängerung der Antragsfrist von einem auf drei Jahre
erleichtert werden. Die Länderkammer macht in diesem
Zusammenhang deutlich, gerade in der ersten Zeit nach Beendigung
der meist traumatisch empfundenen Zwangslage sei der genötigte
Partner emotional oft nicht in der Lage, die Aufhebung der Ehe zu
betreiben. Unterhaltsansprüche des genötigten Partners
sollten nicht mehr davon abhängen, dass die Drohung durch den
anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen vorgenommen worden ist.
Damit, so die Länderkammer, würde verhindert, dass der
genötigte Ehegatte nur deshalb die Aufhebung nicht beantragt
und das Scheidungsverfahren wählt, weil er sonst
unterhaltsrechtliche Nachteile zu erwarten hätte.
Schließlich solle beim Tod des genötigten Ehegatten das
gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen
sein, wenn ein Antrag auf Aufhebung der Ehe noch keinen Erfolg
hatte. Der Bundesrat begründet seine Initiative damit,
Zwangsheirat sei eine Menschenrechtsverletzung und müsse als
solche öffentlich geächtet werden. Ziel sei es daher, die
Zwangsheirat wirksamer zu bekämpfen und die Opfer von
Zwangsehen zu stärken. Für die Betroffenen - in
Deutschland vor allem Frauen aus türkischen oder kurdischen
Familien, oft Minderjährige - sei es sehr schwer, Wege aus der
Zwangsehe zu finden, da die eigenen Familien und der Ehemann sie
überwachten, teilweise sogar einsperrten. Zwangsverheiratung
sei oft das Mittel, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die
in westlichen Gesellschaften aufwüchsen und sich nicht mehr in
alte Traditionen fügen wollten. In vielen Fällen komme
auch der finanzielle Aspekt in Form eines Brautpreises hinzu. Die
Bundesregierung führt zu dem vorliegenden Entwurf aus, der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU vom November vorigen
Jahres sehe vor, Zwangsheiraten zu verhindern und zu diesem Zweck
alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen.
Zwangsverheiratungen sollten als Straftatbestand in das
Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Regierung prüfe
derzeit, wie diese Vereinbarung umgesetzt und damit eine
stärkere Sensibilisierung für die Strafwürdigkeit
eines solchen Verhaltens erreicht werden kann.
Berlin: (hib/BOB) Nötigung zu einer Zwangsheirat soll durch
einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch mit einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft
werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_102/02