Gesetzentwürfe zur Erhaltung von grenzüberschreitenden Bauwerken vorgelegt
Berlin: (hib/SAS) Die Erhaltung einer Straßenbrücke über die Wutach zwischen dem baden-württembergischen Stühlingen und dem schweizerischen Ort Oberwiesen ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 16/1611). Mit dem Gesetz soll ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat dazu unterzeichnetes Abkommen vom 8. Juni 2005 ratifiziert werden. In dem Abkommen hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Hälfte der Kosten für die "unmittelbar anstehende Erneuerung" der Brücke und deren weitere Erhaltung in Höhe von zirka 232.000 Euro zu tragen. Bei der Erneuerung gehe es um die Instandsetzung der Widerlager und den Ersatz des Überbaus, die im vergangenen Jahr abgeschlossen worden sei.
In einem weiteren Gesetzentwurf der Regierung ( 16/1612) zu einem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Bundesrepublik und dem Schweizerischen Bundesrat über den Bau und die Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg auf deutscher Seite und dem schweizerischen Teil der Stadt, werden ebenfalls die finanziellen und baurechtlichen Regelungen des Vertragswerkes in nationales Recht umgesetzt. Dieses hat nach Angaben der Regierung Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Baden-Württemberg, da dieses bereits für die Hälfte der Kosten für den Bau der Brücke in Höhe von rund 2,37 Millionen Euro aufgekommen sei und künftig die Hälfte der Erhaltungskosten tragen werde.