Sozialversicherungspflichtiges Einkommen nach gezahlten Löhnen berechnen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens künftig ausschließlich nach den tatsächlich gezahlten Löhnen berechnen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/1676). Zurzeit würden auch arbeits- oder tarifvertraglich verbindlich festgelegte Ansprüche des Arbeitnehmers auf laufendes Entgelt zugrunde gelegt. Dies gelte, obwohl der Arbeitnehmer diese Entgelte nicht erhalten habe, sie nicht einforderte oder nicht ausdrücklich auf sie verzichtet habe. Damit seien Sozialabgaben auf nicht gezahlte Löhne, so genannte Phantomlöhne, zu zahlen. Kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch mit teilweise Existenz bedrohenden Haftungsrisiken belastet, heißt es zur Begründung. Diese Haftungsrisiken für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge von bis zu vier Jahren auf Phantomlöhne entstünden bei Unternehmen beispielsweise durch die umstrittene tarifliche Eingruppierung einer bestimmten Tätigkeit eines Arbeitnehmers. In vielen Fällen würden die betroffenen Selbstständigen oder deren Arbeitnehmer den jeweiligen Tarifvertrag gar nicht kennen. Die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Phantomlöhne verhindert nach Ansicht der FDP flexible Lohngestaltungen, da zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber anfielen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze behindert werde. Zudem gebe es unnötigen Bürokratieaufwand in den Unternehmen.