Möglichkeit von Individualbeschwerden im UNO-Sozialpakt befürwortet
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung unterstützt den Auftrag des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen an seine im Jahr 2002 eingerichtete Arbeitsgruppe, ein Zusatzprotokoll für ein Individualbeschwerdeverfahren zu entwerfen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/2214) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2027) hervor. Nach Auffassung der Bundesregierung sind Individualbeschwerdemöglichkeiten im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geeignet, die Rechtsstellung und das Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und in den Vertragsstaaten die Bereitschaft zu fördern, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dem 1966 geschaffenen internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt der Vereinten Nationen) gehören nach Angaben der Bündnisgrünen bis heute 153 Staaten an.