Regierung will beim "Girokonto für jedermann" Druck machen
Berlin: (hib/VOM) Die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, des Spitzenverbandes der deutschen Banken, zum "Girokonto für jedermann" aus dem Jahre 1995 hat sich in der Praxis nicht im gewünschten Umfang bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung dieser Empfehlung ( 16/2265). Danach sollten alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto führen. Nach Ansicht der Regierung reicht diese Empfehlung nicht aus, damit die Banken auf Wunsch des Kunden immer dann ein Girokonto eröffnen, wenn dies nach dem Inhalt der Empfehlung zumutbar ist. Ursache dafür sei, dass die Empfehlung von 1995 zu nichts verpflichtet und niemanden bindet, so die Regierung. Es sei deshalb auch falsch, dass sie bisweilen als "Selbstverpflichtung der Kreditinstitute" interpretiert werde. Mit einem Rechtsbindungswillen, der Voraussetzung für eine Selbstverpflichtung wäre, sei die Empfehlung gerade nicht ausgestattet. Daher sei das Problem des Zugangs zu einem Girokonto nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Staat und Kreditwirtschaft zu lösen, heißt es weiter. Gemeinsames Ziel müsse es sein, allen Bürgern einfach und auf praktikable Weise die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Ein wichtiger Beitrag zum Schuldnerschutz sei der Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis. Der Zugang zum Girokonto dürfe allerdings nicht nachträglich durch Kündigungen wieder in Frage gestellt werden.
Die Regierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kontenpfändungsrechts vorlegen, um für die Banken bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus solle die Kreditwirtschaft ihre bisherige Empfehlung durch eine Selbstverpflichtung ersetzen, die "diesen Namen verdient". Darunter sei eine Verpflichtung der Kreditinstitute zu verstehen, den Bürgern auf Wunsch ein Girokonto für jedermann zu eröffnen oder ein solches Konto weiterzuführen, wenn dies zumutbar ist. Diese Verpflichtung müsse die einzelnen Kreditinstitute gegenüber ihren potenziellen Kunden rechtlich binden. Darüber hinaus sollten sich die Banken verpflichten, die Schlichtungssprüche ihrer jeweiligen Schlichtungsstellen als bindend zu akzeptieren.
Eine gesetzliche Regelung des Rechts auf ein Girokonto sieht die Regierung derzeit nicht als erforderlich an. Allerdings werde dies von einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien und auch von Verbraucherschutzverbänden gefordert. Bevor dieser Weg beschritten würde, müsste genau untersucht werden, heißt es weiter, ob eine gesetzliche Regelung des Rechts auf ein Girokonto den Vorschlägen der Regierung zur Optimierung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses tatsächlich überlegen ist.