Im Bundestag notiert: Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag ( 16/2746), die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2012 zu verlängern. Dies sei zur Klärung offener Rentenanwartschaften notwendig. Die Koalition steht diesem Anliegen offen gegenüber. Anders als Die Linke strebt sie aber eine Verlängerung der Frist um fünf, nicht um sechs Jahre an.