Im Bundestag notiert: Bereitstellung von Eigenmitteln zur Finanzierung der Schienenwege
Berlin: (hib/ANK) Die Bereitstellung von Eigenmitteln zur Finanzierung der Schienenwege durch die Deutsche Bahn AG (DB) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) liegt in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmensvorstände. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3414) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3208). Eigenmittel seien in verschiedenen Vereinbarungen in Aussicht gestellt worden. Das Bundesverkehrsministerium habe anhand jeder Vereinbarung geprüft, inwieweit die DB und die EIU ihren Absichtserklärungen nachgekommen sind. Warum eine geringe Abweichung von den in Aussicht gestellten Eigenmitteln von minus 1,4 Prozent aufgetreten sei, habe man nicht geprüft.