Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse prüft, veranlaßt durch die öffentliche Erklärung der CDU vom Vorlage, gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben, welche Folgen sich nach dem Parteiengesetz daraus ergeben.
Zu diesem Zweck müssen die tatsächlichen Sachverhalte festgestellt werden. Dazu ist die von der CDU angekündigte Aufklärung erforderlich. In diesem Sinne hat Bundestagspräsident Thierse an den Vorsitzenden der CDU, Dr. Wolfgang Schäuble, geschrieben.
Im Einzelnen sieht das Parteiengesetz vor,
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dass rechtswidrig erlangte Spenden (z.B. von ausländischen Spendern oder anonyme Spenden) an das Präsidium des Deutschen Bundestages abzufahren sind und die Partei den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des zweifachen Betrages solcher Spenden verliert;
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dass die Unterlassung der Offenlegung einer veröffentlichungspflichtigen Spende im Rechenschaftsbericht den Verlust des Anspruchs der Partei auf staatliche Mittel in Höhe des zweifachen Betrages solcher Spenden nach sich zieht;
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dass bei insgesamt wahrheitswidrigen Rechenschaftsberichten - auch nachträglich . die Rücknahme der jeweiligen Bewilligungsbescheide staatlicher Mittel der Parteienfinanzierung in Betracht kommen kann.
Angesichts der möglichen weitreichenden Konsequenzen ist eine sehr sorgfältige Prüfung auch unter verwaltungsrechtlichen, und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich.
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt darüber hinaus mit, daß der von den Fraktionen angekündigte parlamentarische Untersuchungsausschuss im Rahmen seines Auftrages auch beabsichtigt, Verstöße gegen das Parteiengesetz zu behandeln.