Pressemitteilung
Datum: 24.09.2004
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
24.09.2004
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung
Zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der
Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen, zur
Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur
Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) -
Bundestags-Drucksache 15/3441 - lädt der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 29. September 2004 in
Berlin ein.
Die Anhörung findet von:
Die Anhörung findet von:
29.09.2004 10:00 - 13:00 Uhr |
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700 |
statt.
Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie),ferner sollen die Vorgaben des UN-ECE-Protokolls über die Strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in deutsches Recht übernommen werden. Im Vordergrund steht die Einführung verbindlicher Regelungen für die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Ausarbeitung, Annahme oder Änderung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme durch eine entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).
Nähere Informationen zur Anhörung können der Tagesordnung entnommen werden, die - wie auch ein Verzeichnis der eingeladenen Sachverständigen, Organisationen und Verbände sowie der Fragenkatalog - im Internetangebot des Umweltausschusses zugänglich ist unter: http://www.bundestag.de/gremien15/a15
Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie),ferner sollen die Vorgaben des UN-ECE-Protokolls über die Strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in deutsches Recht übernommen werden. Im Vordergrund steht die Einführung verbindlicher Regelungen für die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Ausarbeitung, Annahme oder Änderung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme durch eine entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).
Nähere Informationen zur Anhörung können der Tagesordnung entnommen werden, die - wie auch ein Verzeichnis der eingeladenen Sachverständigen, Organisationen und Verbände sowie der Fragenkatalog - im Internetangebot des Umweltausschusses zugänglich ist unter: http://www.bundestag.de/gremien15/a15
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2004/pz_0409245