Deutscher Bundestag stärkt Europatauglichkeit
Die Bundestagsabgeordneten Michael Stübgen (CDU/CSU), Axel Schäfer, Michael Roth (beide SPD), Markus Löning (FDP), Alexander Ulrich (Die Linke) und Rainder Steenblock (Bündnis 90/Die Grünen) erklären gemeinsam:
Die Verhandlungen über die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Unterrichtung und Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union wurden mit Erfolg abgeschlossen. Als vom Präsidenten des Deutschen Bundestages beauftragte Verhandlungsführer der Fraktionen haben wir uns einvernehmlich mit den Verhandlungsführern der Bundesregierung auf einen Text verständigt. Wir bedanken uns ausdrücklich beim Staatsminister für Europa, Günter Gloser MdB, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Peter Hintze MdB, für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Vereinbarung ist ein zentraler Baustein für eine verbesserte Europatauglichkeit des Deutschen Bundestages. Damit sichern wir den Auftrag des Grundgesetzes besser ab, das gesetzgeberische Handeln der Bundesregierung im Rat demokratisch zu legitimieren. Der Deutsche Bundestag will keine neuen Blockaden in der Europapolitik errichten, sondern vielmehr die Europapolitik des Bundes auf eine breitere Grundlage stellen und innerstaatlich zur besseren Gesetzgebung der Europäischen Union beitragen.
Die Informationsrechte des Deutschen Bundestages werden erheblich ausgeweitet. In umfassender Weise werden Dokumente und Berichte sowohl der Gemeinschaftsorgane Kommission und Rat als auch von der Bundesregierung – insbesondere der Ständigen Vertretung bei der EU – zu europäischen Aktivitäten übermittelt. Im Bereich von originären Bundeszuständigkeiten, u. a. Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Handelspolitik, geht die Unterrichtung über die des Bundesrates hinaus. Daneben wird eine Reihe von Unterrichtungsformen, die gegenwärtig bereits zur Praxis gehören, schriftlich fixiert und qualitativ verbessert.
Die Mitwirkungsrechte des Bundestages eröffnen neue Möglichkeiten. Die Stellungnahmen, die das Parlament gemäß Artikel 23 Grundgesetz abgeben kann, werden verbindliche Grundlage für die Verhandlungen der Bundesregierung im Rat. Nur aus außen- oder integrationspolitischen Gründen darf die Regierung hiervon abweichen und muss dies gegenüber dem Bundestag begründen. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung ist der Bundestag zukünftig stärker zu beteiligen, zum Beispiel beim Übergang zu Mehrheitsentscheidungen. Vor der Eröffnung von Vertragsänderungsverfahren oder Beitritten muss sich die Bundesregierung um ein Einvernehmen mit dem Bundestag bemühen.
Vorbehaltlich der Zustimmungen der Fraktionsgremien werden wir den Text der Vereinbarung gemäß unseres Auftrages an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterleiten. Die Fraktionen werden einen gemeinsamen Antrag einbringen mit dem Ziel, dass sich das Plenum des Bundestages mit der Vereinbarung befasst und ihr zustimmt.
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