Haushaltsausschuss
Bilanz des Haushaltsausschusses in der 14. Wahlperiode
Der Haushaltsausschuss hat in 114 Sitzungen (davon 6 öffentliche Anhörungen) 1.566 überwiesene Vorlagen beraten. Hierunter befanden sich 211 Gesetzentwürfe. Zu Vorlagen, die mit wesentlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden waren, hat der Haushaltsausschuss in der 14. Wahlperiode dem Plenum in 91 Berichten mitgeteilt, ob er bei dem jeweiligen Gesetzesvorhaben eine Vereinbarkeit mit der Haushaltslage des Bundes für gegeben erachtet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses beschäftigte sich in 35 Sitzungen in erster Linie mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes aus den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 sowie mit den Anträgen des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000.
Dem Haushaltsausschuss überwiesene EU-Vorlagen sind, wie in den vergangenen Wahlperioden, durch den Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union (37 Sitzungen) vorberaten worden.
Auch in der 14. WP übte das vom Plenum des Deutschen Bundestages gewählte, ausschließlich aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehende, sogenannte Vertrauensgremium die parlamentarische Kontrolle über die finanzielle Ausstattung und Bewirtschaftung der Wirtschaftspläne der drei deutschen Nachrichtendienste aus.
Mit dem zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung - Bundeswertpapierverwaltungsgesetz - (BGBl. I 2001 Nr. 67, S. 3519), auf das in einem späteren Zusammenhang noch einzugehen sein wird, wurde u. a. der bisherige Bundesschuldenausschuss abgeschafft. Zugleich wurde die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums vorgesehen, dem das Bundesministerium der Finanzen künftig regelmäßig über alle Fragen des Schuldenmanagements des Bundes berichten soll.
Der Deutsche Bundestag hat im März 2002 sodann 5 Mitglieder des Haushaltsausschusses zu Mitgliedern des Gremiums zu Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes gewählt. Das Gremium ist bis zum Ende der 14. Wahlperiode zu zwei Sitzungen zusammengetreten und hat sich insbesondere mit dem Stand des Aufbaus, der Aktivitäten sowie dem Konzept der Steuerung und Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, den Strategieansätzen des Bundesfinanzministeriums und der Finanzagentur, Fragen zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2003 sowie dem Finanzplan bis 2006, dem Verfahren der Kontrolle der Ermächtigungen bei Krediten und Gewährleistungen sowie dem Jahresbericht 2001 der Bundessschuldenverwaltung bzw. deren Entlastung befasst.
Die Haushaltspolitik in der 14. Wahlperiode war durch haushalts- und finanzpolitische Anstrengungen geprägt, um die Bestimmungen des Maastricht-Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits nachhaltig zu erfüllen.
Verabschiedet wurden:
- das Haushaltsgesetz 1999 vom 21. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1387)
- das Haushaltsgesetz 2000 vom 28. Dezember 1999 (BGBl. I, S. 2561)
- das Haushaltsgesetz 2001 vom 28. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1920)
- das Haushaltsgesetz 2002 vom 27. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3964)
sowie das Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts - Haushaltssanierungsgesetz (HSanG) - vom 12. November 1999.
Mit dem Haushaltssanierungsgesetz ist die grundlegende Sanierung des Bundeshaushalts eingeleitet worden. Die Neuverschuldung des Bundes soll im Rahmen eines Sparpakets in den nächsten Jahren durch ein Bündel von gesetzlichen und nichtgesetzlichen Maßnahmen Schritt für Schritt zurückgeführt werden. Ziel ist ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden schon in der kommenden Legislaturperiode.
Die Entwicklung des Volumens des Bundeshaushalts (in Einnahmen und Ausgaben) stellt sich wie folgt dar:
- 1999: 485.700.000.000 DM
- 2000: 478.800.000.000 DM
- 2001: 477.000.000.000 DM
- 2002: 247.500.000.000 Euro
Der Kreditrahmen entwickelte sich wie folgt:
- 1999: 53.500.000.000 DM
- 2000: 49.500.000.000 DM
- 2002: 43.700.000.000 DM
- 2002: 21.065.226.000 Euro
Darüber hinaus wurden folgende Gesetze beraten und verabschiedet:
Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld (BGBl. I 1999 Nr. 32, S. 1384) sind die bei Sondervermögen des Bundes ausgewiesenen Schulden in die Bundesschuld eingegliedert worden. Damit wurde die bereits faktisch und rechtlich bestehende Verantwortung des Bundes für die Abdeckung des Schuldendienstes offengelegt und somit mehr Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit geschaffen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (BGBl. I 2000 Nr. 59, S. 1917) wurden finanzielle Spielräume geschaffen, um die Belastungen der Haushalte der alten Länder und des Bundes in den Jahren 2001 bis 2003 zu vermindern. Durch eine anhaltend günstige Zinsentwicklung ergaben sich unerwartet hohe Tilgungsraten, so dass ohne Gefährdung der ursprünglichen Laufzeit die Annuitäten für den Fonds "Deutsche Einheit" für weitere 3 Jahre von 10 v. H. auf 6,8 v. H. gesenkt werden konnten. Dadurch wird der Schuldendienst bis zum Jahr 2003 auf dem seit 1998 abgesenkten Niveau von jährlich 3.303 Mio. ¤ gehalten.
Zudem wurde durch das bereits erwähnte Bundeswertpapierverwaltungsgesetz das Schuldenmanagement des Bundes effizienter und moderner gestaltet. Die Reichsschuldenordnung wurde aufgehoben. Mit der Ersetzung des Reichsschuldbuchgesetzes wird neuen Entwicklungen im Schuldbuchrecht (Führung des Bundesschuldbuchs in elektronischer Form) und bei der Begebung von Bundeswertpapieren (verbesserter Direktvertrieb von Bundeswertpapieren durch die Bundesschuldenverwaltung) sowie dem Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente Rechnung getragen.