Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellungnahme zur Europäischen Verfassung
Der Ausschuss hat das folgende Votum einstimmig beschlossen:
Um der Gleichstellungspolitik einen angemessenen Platz in der Verfassung einzuräumen und nicht hinter den gegenwärtigen Acquis zurückzufallen, sind folgende Maßnahmen nötig:
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Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung als einer der Werte, am besten an "Gleichstellung" noch "insbesondere zwischen Männern und Frauen" anfügen.
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Verankerung der Gleichstellung nicht nur als Ziel, sondern als übergreifendes Ziel, d.h. es bedarf einer Gender Mainstreaming-Klausel entsprechend Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrages, die sich auf alle Ziele bezieht und die Bekämpfung von Diskriminierung und die Verpflichtung zur Gewährleistung einer effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikbereiche der EU integriert.
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Im Politikteil der Verfassung sollten die verschiedenen bestehenden Artikel zur Gleichstellungspolitik (Art. 137 Abs. 1, Art. 141 und Art.13 EG-Vertrag) in einem eigenen Artikel zusammengefasst werden. Dieser Artikel sollte spezifische und direkt anwendbare Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, zum Schutz der Mutter- bzw. Elternschaft und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthalten.
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Die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, sollte als ein Ziel der Union in die Verfassung aufgenommen werden.
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Die EU-Charta der Grundrechte soll in die Verfassung integriert werden.