Logo Deutscher Bundestag Blickpunkt Bundestag online

> Parlament > Vorältestenrat


zurück

Ein kurzlebiges Gremium

Bild: Farbflächen an Wand
Abstrakte Kunst im Sitzungsraum des Ältestenrates.

Der „Vorältestenrat“ managt den Start in die Wahlperiode

Innerhalb von dreißig Tagen nach der Wahl konstituiert sich in einer feierlichen Sitzung der neue Bundestag. Dass dabei alles ordnungsgemäß abläuft, dafür sorgt der so genannte „Vorältestenrat“. Hier besprechen Fraktionsvertreter und der noch amtierende Bundestagspräsident die wichtigen Angelegenheiten des Parlaments in den ersten Wochen nach der Wahl.

Die Bundestagswahl ist entschieden, die Mandate sind neu vergeben. Doch erst wenn sich das neu gewählte Parlament konstituiert hat, beginnt offiziell seine Amtszeit – und damit eine neue Legislaturperiode. Bis es so weit ist, bleibt der alte Bundestag im Amt – schließlich muss das Parlament auch in dieser Phase des Übergangs handlungsfähig sein.

Die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung, die laut Grundgesetz innerhalb von dreißig Tagen nach der Wahl stattfinden muss, fällt eigentlich in den Aufgabenbereich des Ältestenrates. Denn er ist für die Organisation der innerparlamentarischen Abläufe und die Regelung aller parlamentarischen Verfahrensfragen zuständig. So legt der Ältestenrat, der sich aus dem Bundestagspräsidenten, den Vizepräsidenten sowie 23 Abgeordneten der im Parlament vertretenen Fraktionen zusammensetzt, unter anderem die Sitzungswochen des Bundestages fest. Er vereinbart auch die Tagesordnung einschließlich der Redezeiten für die jeweils nächsten Plenarsitzungen.

Ausarbeitung der Sitzordnung

Doch da der Ältestenrat des neuen Bundestages erst nach dessen Konstituierung zusammentreten kann, übernimmt ein so genannter Vorältestenrat die Organisation der konstituierenden Sitzung. Dieses informelle Gremium des Bundestages, in dem der noch amtierende Bundestagspräsident mit den Vertretern der Fraktionen zusammenkommt, tagt ausschließlich in der Zeit zwischen der Wahl des Bundestages und dessen Konstituierung.

Im Konsens beschließen die Mitglieder des Vorältestenrates den genauen Termin für die konstituierende Sitzung, zu der der Bundestagspräsident anschließend einlädt. Gemeinsam legen sie auch die Tagesordnung für die Sitzung und die Redezeit der Fraktionen fest. Zudem befasst sich der Vorältestenrat mit dem der Sitzordnung im Plenarsaal – mitunter eine sensible Angelegenheit. Da geht es etwa um die Frage, wie viele Sitzplätze in der ersten Reihe die Fraktionen jeweils erhalten. Und wenn eine neue Fraktion in den Bundestag einzieht, wie jetzt Die Linke, muss der Vorältestenrat Einigkeit darüber erzielen, wo ihre Vertreter im Plenum sitzen werden.

Mit der Konstituierung des neuen Bundestages hat der Vorältestenrat seine Aufgabe erfüllt. An seine Stelle tritt der Ältestenrat des neuen Bundestages, der in den nächsten vier Jahren die inneren Angelegenheiten des Parlaments regeln wird.

Text: Nicole Alexander
Foto: Picture-Alliance
Erschienen am 30. September 2005


Artikelanfang Leserbrief schreiben Druckansicht