Blickpunkt
Juli 02/1998
Notrufsäule Petitionsausschuß
Über 20.000 Eingaben erreichten im vergangenen Jahr die 32 Mitglieder des Petitionsausschusses und die rund 90 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Unterabteilung "Petitionen und Eingaben" des Bundestages. Ein kaum faßbarer Aktenberg, hinter dem sich kleine und große Schicksale verbergen und die oft wichtige Anregungen für das Parlament liefern. Der Petitionsausschuß steht für die vielen direkten Kontakte des Bundestages mit den Bürgern. In der Regel wird sein Bericht einmal im Jahr vom Plenum des Bundestages debattiert, wie jüngst am 23. Juni 1998 (siehe Seite 79).Der Bericht belegt den Anstieg der 1997 eingereichten Petitionen um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zeigt eindrucksvoll das Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger dem Ausschuß entgegenbringen. Diese Zahl macht nach Auffassung der Ausschußmitglieder deutlich, daß die Arbeit des Ausschusses ein wichtiger Beitrag gegen Politikverdrossenheit sei. 20.066 Anliegen brachten einzelne Bürger, Verbände, Institutionen und Bürgerinitiativen vor, wobei die neuen Bundesländer deutlich überrepräsentiert sind. Insgesamt waren es 7.560 Bitten zur Gesetzgebung und 12.506 Beschwerden. Dahinter standen aber oft nicht nur die einzelnen Antragsteller.
Sammelpetitionen
Die 1.512 Sammelpetitionen - 211 mehr als 1996 - wurden von fast 1,5 Millionen Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Den größten Anteil hatte die Petition zur Verschärfung der Strafmaßnahmen gegen Sexualverbrecher, der sich allein 1,2 Millionen Bundesbürger anschlossen. Und natürlich fand auch der Streit um die Rechtschreibreform im Petitionsausschuß sein Echo: 20.000 Bundesbürger unterschrieben eine Petition, die die Reform unterbinden soll. Hinzu kamen noch einmal sogenannte Massenpetitionen wie Postkartenaktionen.Doch nicht nur in aufsehenerregenden Fällen mit Tausenden von Unterschriften, sondern auch dann, wenn sich "nur" ein einzelner Bürger an den Ausschuß wendet, kümmern sich die Mitglieder des Petitionsausschusses mit oft großem Aufwand und nicht selten mit Erfolg um das Anliegen. Daß der Ausschuß sich dabei hohes Ansehen auch außerhalb des Bundestages erarbeitet hat, zeigen die Ergebnisse in Fällen, in denen der Ausschuß nur bitten und appellieren kann. Nicht selten führt schon die Bitte um Stellungnahme zu einem Umdenken bei der jeweiligen Behörde, deren Entscheidung beanstandet wird.
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Schnelle Hilfe
Wie im Fall eines jungen Mannes aus Schleswig-Holstein, der auf dem Land lebt und sich deshalb um eine Zivildienststelle bemüht hatte, die er mit dem Fahrrad oder Mofa erreichen konnte. Einberufen war er jedoch in einen weiter entfernten Ort und außerdem vier Monate später als gewünscht, was Probleme mit der anschließend angestrebten Arbeitsstelle machte. Schon der Brief an den Ausschuß und dessen Weiterleitung an die zuständige Ministerin Claudia Nolte sorgte dafür, daß innerhalb von nur zwei Wochen der Einberufungsbescheid geändert wurde. Diese schnelle Hilfe ist kein Einzelfall.Einer Frau, die nach der Trennung von ihrem Mann in ein Frauenhaus gezogen war, hatte das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe gestrichen. Unter ihrer alten Adresse war die Frau vom Arbeitsamt zum Gespräch vorgeladen worden, obwohl sie ihren Adressenwechsel mitgeteilt hatte, doch war dieser nicht im Computer vermerkt worden. Wegen des Nichterscheinens stellte das Amt die Zahlungen ein und nahm sie trotz persönlicher Vorsprache versehentlich nicht wieder auf. Eile war geboten. Durch die rasche Reaktion des Petitionsausschusses konnte der Frau geholfen werden. Sie erhielt Arbeitslosenhilfe - rückwirkend.
Arbeit und Soziales vorne
Dieser Fall betraf die Arbeitsverwaltung und damit das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Fast 40 Prozent aller Eingaben - genau 6.390 - fallen in den Geschäftsbereich dieses Ministeriums, 33 Prozent mehr als 1996. Dabei ging es überwiegend um Fragen wie Rentenbescheide und Beiträge zur Sozialversicherung. Im Rentenreformgesetz 1999 wurden einige Anliegen aus den Petitionen aufgegriffen. So konnte der Ausschuß vielen Frauen helfen, die sich gegen die Nichtanrechnung von Kindererziehungszeiten wandten, wenn diese nämlich gleichzeitig mit Erwerbszeiten zusammentreffen.Besonders gefreut hat die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Petitionsausschu
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802006a