Blickpunkt
Juli 02/1998
Frauen bekommen keine Unterstützung(fa) Die Forderung der SPD, die Bundesregierung solle die Vernetzungsstelle kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter weiterhin finanziell unterstützen, hat der Bundestag am 18. Juni abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einen Entschließungsantrag der Fraktion (13/6497) zum Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen (13/4021) zurückzuweisen. Nach dem Willen der SPD sollte die Stelle finanziell in die Lage versetzt werden, praxisbezogene Untersuchungen vorzunehmen und eine Vernetzung im Internet zu initiieren.Die Vernetzungsstelle mit dem Ziel, einen Informationsaustausch und die Erleichterung der Zusammenarbeit aller Gleichstellungsstellen und -beauftragten zu gewährleisten, sei ab 1993 vom Familienministerium für die Dauer von drei Jahren unterstützt worden, so die Fraktion. Eine Förderung über das Jahr 1996 hinaus sei aber unter Berufung auf haushaltsrechtliche Gründe abgelehnt worden. Dies sollte geändert werden. Keine MischfinanzierungEbenfalls abgelehnt hat das Parlament einen Entschließungsantrag der Bündnisgrünen (13/11009). Darin hatte Fraktion gefordert, die Vernetzungsstelle der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten kurzfristig durch eine Mischfinanzierung von Bund und Ländern zu finanzieren.Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen sollte die Art der Finanzierung, an der sich der Bund mit 45 Prozent beteiligen sollte, drei Jahre dauern. Danach sollte der Bund der Gleichstellungsstellen mit 400.000 DM fördern. Die PDS hatte die Bundesregierung aufgefordert, ein Gleichstellungsministerium zu bilden (13/6494). Darüber hinaus sollte ein arbeitsrechtliches Gleichstellungsförderungsgesetz erarbeitet werden, das sowohl den öffentlichen Dienst als auch die private Wirtschaft verpflichtet, den Anteil von Frauen in allen Bereichen systematisch auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Auch dieser Entschließungsantrag fand keine Mehrheit im Parlament. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802039a