Blickpunkt
November 04/1998
Schweigepflicht des Arztes auch bei Einstellungen(as) Für die rechtliche Beurteilung, ob die im Rahmen von Einstellungsgesprächen gestellten Fragen als diskriminierend und damit als rechtlich unzulässig anzusehen sind, ist entscheidend, zu welchem Ziel, aus welchem Anlaß und von welcher Person sie gestellt werden. Wie die vorherige Bundesregierung in ihrer Antwort (13/11383) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Vermeidung von Diskriminierung in Gesundheitsfragebögen (13/11269) weiter darlegt, sei insbesondere zu unterscheiden zwischen einer Befragung des Stellenbewerbers durch den Arbeitgeber und durch den Arzt im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. So seien nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl beim Vorstellungsgespräch als auch bei der Verwendung eines Personalfragebogens nur solche Fragen des Arbeitgebers zulässig, an denen er zur Beurteilung der Eignung und Befähigung des Arbeitnehmers ein objektiv gerechtfertigtes Interesse hat. Eine vom Arbeitgeber gestellte Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft sei danach "grundsätzlich unzulässig".Auch müsse sich das Fragerecht des Arbeitgebers nach bestehenden Krankheiten auf bestimmte Punkte beschränken. Fragen des Arztes hingegen müßten insoweit weitergehen, als sie zu einer "ordnungsgemäßen Anamnese (Vorgeschichte)" der zu untersuchenden Person und damit zur Beurteilung ihres Gesundheitszustandes erforderlich sind. Die Regierung betont jedoch, alle Angaben der untersuchten Person einschließlich des Inhalts der Frage- oder Erhebungsbogen, Untersuchungsbefunde und -diagnosen unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weiterleitung der Informationen an den Arbeitgeber wäre eine Verletzung dieser Schweigepflicht und könne zum Verlust der Approbation führen. Der Antwort zufolge enthält der beim Ärztlichen und Sozialen Dienst der obersten Bundesbehörden (ÄSD) benutzte ärztliche Fragebogen keine geschlechtsspezifischen Fragen. Auch sei sichergestellt, daß er beim ÄSD verbleibe. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804028a