"In der Gesundheitspolitik stimmt die Richtung wieder"
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Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen sehen bereits zu Beginn der Legislaturperiode die
dringende Notwendigkeit, im Rahmen eines Sofortprogramms
unvertretbare Belastungen für Versicherte und Patienten
zurückzunehmen und zugleich durch eine vorläufige,
kurzfristig wirksame Ausgabenbegrenzung die notwendige
Stabilität der Beitragssätze sicherzustellen. Nur unter
dieser Voraussetzung ist eine adäquate Vorbereitung der
mittel- und langfristig angelegten Strukturreform der gesetzlichen
Krankenversicherung nach intensiver Diskussion mit allen
Beteiligten möglich. Deshalb tritt das sogenannte
Krankenversicherungsvorschaltgesetz wie im Koalitionsvertrag
vereinbart zum 1.1.1999 in Kraft.
Die Rückführung von Zuzahlungen und Leistungsausgrenzung
ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Versicherten und
insbesondere der chronisch Kranken und älteren Patienten. Im
einzelnen sieht daher das Solidaritätsstärkungsgesetz
vor, daß z.B.:
- die Arzneimittelzuzahlung für die Packungsgröße N1 von 9,- DM auf 8,- DM, für die Packungsgröße N2 von 11,- DM auf 9,- DM und für die Packungsgröße N3 von 13,- DM auf 10,- DM abgesenkt wird;
- chronisch Kranke zusätzlich entlastet werden. Diejenigen, die mit ihren Zuzahlungen zu Fahrtkosten sowie Arznei-, Verband- und Heilmitteln 1 v.H. der Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aufgewendet haben und wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, werden für die weitere Dauer dieser Behandlung von diesen Zuzahlungen völlig freigestellt.
Auf neue, für 1999 bereits gesetzlich vorgesehene weitere Zuzahlungserhöhungen wird verzichtet, und schließlich wird das sogenannte Krankenhaus-Notopfer von 20,? DM je Mitglied, das für das Jahr 1997 nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand erhoben werden konnte, für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben und auf Dauer abgeschafft.
Wieder eingeführt werden die Zahnersatzleistungen für
Kinder und Jugendliche, die die alte Bundesregierung mit dem
"Beitragsentlastungsgesetz" für Versicherte, die nach 1978
geboren wurden, aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
herausgenommen hat. Mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz
werden zugleich die sogenannten PKV-Elemente
(Beitragsrückerstattung, Wahltarife und generelle
Kostenerstattung für alle) wieder aus dem System der
gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Im Bereich des
Zahnersatzes wird darüber hinaus anstelle des bisherigen
Festzuschußsystems (in Kombination mit der Kostenerstattung)
die Sachleistung der Krankenkassen eingeführt. Damit wird der
Verunsicherung der Patienten ein Ende gesetzt.
Zur Sicherstellung der Beitragssatzstabilität und zur
Vermeidung von Defiziten in der Krankenversicherung ist es
erforderlich, daß sich die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen insgesamt nur in dem Umfang verändern, wie sich
die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder erhöhen. Ohne
die entsprechenden Ausgabenbegrenzungen drohen auf der Basis der
aktuellen gesetzlichen Regelungen Ausgabensteigerungen, die weit
über die Einnahmen der Krankenkassen hinausgehen und damit
zwangsläufig in erneute Defizite der Krankenkassen und damit
in einen weiteren Anstieg der Beitragssätze münden
müssen: Deshalb sind für die wichtigsten
Leistungsbereiche der Krankenkassen im Jahr 1999
ausgabenbegrenzende Regelungen vorgesehen.
Ein Wort noch zu den Finanzen: Geschätzten Belastungen von
ca. 2,1 Mrd. DM stehen geschätzte Entlastungen von ca. 2,5
Mrd. DM in 1999 gegenüber. Die Hauptentlastung resultiert zu
ca. 1,3 bis 1,4 Mrd. DM aus der vorgesehenen Verpflichtung der
Arbeitgeber, für geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse einen Beitrag von 10% an die
gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten. Weitere Entlastungen
in Höhe von ca. 1 Mrd. DM ergeben sich aus Einsparungen bei
den Arznei- und Heilmittelbudgets.
Auf den dargestellten Grundlagen können wir die Vorbereitungen
für eine Strukturreform im Gesundheitswesen treffen.