Anhörung geplant(re) Einen einstimmigen Beschluß faßte der Rechtsausschuß am 29. Juni 1999 über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU/CSUFraktion zur Verbesserung der Durchsetzung von Forderungen der Bauhandwerker (Bauvertragsgesetz) (14/673). Der Rechtsausschuß verständigte sich auf den 15. September 1999 als Anhörungstermin. Das Hearing wird in Berlin stattfinden. Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist es, die Durchsetzung von finanziellen Forderungen im Bauhandwerkerbereich zu verbessern. In den letzten Jahren seien Handwerkern und mittelständischen Bauunternehmen Milliarden DM verlorengegangen, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage. Auch habe sich der geltende Gläubigerschutz in vielen Punkten als ineffektiv erwiesen. Dadurch werde die Existenz von immer mehr Betrieben gefährdet. |