Bericht vorlegen(re) Die Bundesregierung soll ihrer im Grundgesetz (Artikel 13) festgelegten jährlichen Unterrichtungspflicht über die akustischen Wohnraumüberwachungen, die für Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden, gegenüber dem Deutschen Bundestag nachkommen. Das fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/1146). Darin heißt es, die Jahresfristen für den Regierungsbericht seien im Mai 1999 abgelaufen. Die Abgeordneten erinnern daran, der Bundestag habe neuen Gesetzen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zugestimmt und mit der erforderlichen 2/3Mehrheit auch einer Neufassung von Artikel 13 Grundgesetz. Dieses sei am 1. April 1998 und das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität am 9. Mai 1998 in Kraft getreten. Eine unverzügliche Unterrichtung sei geboten, damit der Bundestag seiner Kontrollfunktion Rechnung tragen könne. |