Gefährdeten Frauen mehr Schutz gewähren(in) Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund fordert die PDS in einem Antrag ( 14/1083) vom 3. Juni. Die Oppositionsfraktion erläutert in ihrem Papier, Frauen seien weltweit von geschlechtsspezifischen Formen von Verfolgung betroffen. Die bekannteste Form sei die Verfolgung durch sexualisierte Gewalt. Geschlechtsspezifische Fluchtgründe fänden jedoch weder im Asylrecht noch in den Abschiebeschutzbestimmungen des Ausländergesetzes Berücksichtigung. Die PDS verlangt deshalb, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anzuweisen, daß Frauen, denen in ihren Herkunftsländern eine Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund geschlechtsspezifischer Menschenrechtsverletzungen oder sexueller Gewalt droht, Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetz zu gewähren sei. Zudem seien im Einvernehmen mit den Ländern Abschiebeschutzregelungen für Gruppen verfolgter Frauen zu erlassen. Der Bundestag soll darüber hinaus die Regierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes einzubringen, der dafür Sorge trägt, daß geschlechtsspezifische Verfolgungserlebnisse in den Asylverfahren selbst anerkannt und berücksichtigt werden. Ferner seien in Asylverfahren geschlechtsspezifisch verfolgter Frauen auch solche Einlassungen zu den Fluchtgründen zu berücksichtigen, die erst nach der ersten Anhörung vorgebracht wurden. Dies trage der Tatsache Rechnung, daß vergewaltigte und traumatisierte Frauen oft erst nach geraumer Zeit über ihre schrecklichen Erlebnisse sprechen können. Das Asylverfahrensgesetz sei entsprechend zu ergänzen, so die Fraktion. |