Gerechte Kostenübernahme bei Zahnersatz angemahnt(pt) Für eine gerechtere Kostenübernahme bei Zahnersatz hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt und am 16. Juni einstimmig eine entsprechende Eingabe der Bundesregierung "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In der zugrundeliegenden Petition ging es um die Zuzahlungen für eine Vollprothese. Die Petentin führte aus, ihr sei im Jahre 1995 für den Unterkiefer ein Implantat und für den Oberkiefer ein MagnetImplantat angefertigt worden. Dies sei durch die Krankenkasse bezuschußt worden. 1998 hätte die Prothese im Unterkiefer unterfüttert werden müssen. Einen Zuschuß zu den Kosten, der bei normalen Vollprothesen im Regelfall gewährt werde, sei von der Krankenkasse abgelehnt worden, da Implantate nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehörten. Mit dieser Begründung habe die Krankenkasse, so die Petentin, auch einen Zuschuß für ein neues MagnetImplantat abgelehnt. Dadurch fühlte sich die Petentin ungerecht behandelt, betonte sie in ihrer Eingabe. Nach ausgiebiger parlamentarischer Prüfung durch den Petitionsausschuß ergab sich zusammenfassend, daß Patienten, die normale Zahnprothese benötigen, ein Zuschuß von der Krankenkasse gewährt wird. Patienten, die so schwer erkrankt sind, daß eine Behandlung mit normaler Zahnprothese nicht mehr möglich ist, wird jedoch jeglicher Zuschuß zu den Kosten verwehrt. Dies konnten die Mitglieder des Ausschusses einvernehmlich nicht nachvollziehen. Um diese Ungerechtigkeiten zu vermeiden, sollte die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen eingearbeitet werden. Deshalb wurde sie an die Regierung und die Fraktionen überwiesen. |