GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG In der DDR politisch Verfolgte höher entschädigen(nl) Die Lage der seinerzeit in der DDR politisch verfolgten Menschen zu verbessern, ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/1805). Vorgesehen ist, die Kapitalentschädigung auf einheitlich 600 DM für alle ehemaligen politischen Häftlinge zu erhöhen. Des Weiteren ist eine Nachzahlung an Berechtigte, die bereits eine Kapitalentschädigung erhalten haben, geplant. Die Antragsfristen in den bereits bestehenden Rehabilitierungsgesetzen sollen zudem einheitlich um zwei Jahre verlängert werden, so die Regierung. Darüber hinaus sei es den Rentenversicherungsträgern zu ermöglichen, auch nach Ablauf der Frist Anträge auf berufliche Rehabilitierung zu stellen. Die Regierung sieht zudem vor, die Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge anzuheben, so dass Hinterbliebene von Todesopfern unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation wiederholt Leistungen erhalten können. Der Stiftungsfonds müsse ebenfalls aufgestockt werden, damit Zivildeportierte und internierte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße unterstützt werden könnten. Die Probleme der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden bei Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes will die Regierung nicht gesetzlich lösen. Sie appelliert in diesem Kontext an die Bundesländer, alle abgelehnten Anträge noch einmal zentral von Amts wegen zu überprüfen. Die Regierung betont im Übrigen den engen finanziellen Spielraum, weshalb es nicht möglich sei, die Rehabilitierungsgesetze neu zu fassen oder eine Verfolgtenrente zu schaffen. Im Einvernehmen mit den Opferverbänden seien vor allem die ehemaligen politischen Häftlinge und die nächsten Angehörigen der Todesopfer zu unterstützen. Bis Ende 1998 wurden laut Regierung 745 Millionen DM als Kapitalentschädigungen ausgezahlt. Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der Kapitalentschädigung wird von der Bundesregierung auf 380 Millionen DM beziffert. Davon übernehme der Bund 247 Millionen DM, während die Länder den Rest trügen. Der Stiftungsfonds solle um jeweils 1,2 Millionen DM von 2000 bis 2005 aufgestockt werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 4. November zur Beratung an den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen. Der Ausschuss beschloss am Vortag, dazu sowie zum Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der SEDUnrechtsbereinigungsgesetze ( 14/1165) und zum Entwurf der CDU/CSUFraktion für ein SEDOpferRehabilitierungsVerbesserungsgesetz ( 14/1001) in einer öffentlichen Anhörung am 19. November Sachverständige zu befragen. |