Investitionen schützen(wi) Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist das Ziel von Gesetzentwürfen der Bundesregierung ( 14/1787) zu Verträgen mit El Salvador ( 14/1840), Turkmenistan ( 14/1842), Mazedonien ( 14/1843) und Kroatien ( 14/1844). Der Bundestag hat sie am 4. November zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Verträge beinhalten die Absicherung von Direktinvestitionen durch Gewährleistung des freien Kapitaltransfers, durch die Vereinbarung von Inländerbehandlung, Meistbegünstigung, Enteignungsschutz, Entschädigungspflicht sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Regierung zu dem entsprechenden Vertrag mit Armenien ( 14/1008) am 11. November einmütig auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 27. Oktober ( 14/1975) zugestimmt. |