RICHTER IM AUSSCHUSS Lösung für den gesamten Balkan nur innerhalb Europas möglich(mr) Eine mittel- und langfristige Lösung der Probleme in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und um gesamten Balkan ist nur im Gesamtrahmen der europäischen Integration möglich. Das betonte Professor Joseph Marko, Vizepräsident des Verfassungsgerichtes von Bosnien-Herzegowina, am 27. Oktober im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Marko, der Professor für Verfassungsrecht ist und seit zwei Jahren als einer der drei internationalen Richter des Verfassungsgerichts von Bosnien-Herzegowina arbeitet, erläuterte den Abgeordneten die Arbeit des Gerichts und die Probleme der derzeitigen Situation in der Föderation Bosnien-Herzegowina und der serbischen Republik "Republika Srpska". Sowohl beim Fall Bosnien-Herzegowina als auch im Kosovo zeige sich, dass die internationale Staatengemeinschaft immer nur reagiert habe und ein politisches Lösungskonzept außen vor geblieben sei. Es stelle sich nun die Frage, wie die politische Zukunft für den Balkan aussehen solle. Dabei müsse auch geklärt werden, ob es nur darum gehen solle, den Frieden zu bewahren und die internationalen Schutztruppen (wie SFOR und KFOR) abzuziehen oder ob es auch um Gerechtigkeit gehe und den Versuch, möglichst viele Kriegsverbrechen aufzuklären und zu verurteilen. Auf den Hinweis der CDU/CSU-Fraktion, es gebe Fälle, in denen rückkehrende Flüchtlinge zwar gerichtlich das Recht auf Wiedereinzug in ihre alten Wohnungen und Häuser bekommen hätten, dies aber aufgrund lokaler Machtverhältnisse nicht umgesetzt werden könne, erklärte Marko, dies seien keine Einzelfälle, sondern ein "generelles Muster". Probleme bei der Implementierung der Urteile gebe es sowohl für die Urteile des Verfassungsgerichts als auch für die der Menschenrechtskammer. Diese arbeite bereits seit drei Jahren und habe rund 80 Urteile gefällt. Der Verfassungsrechtler erläuterte weiter, in Bosnien-Herzegowina gebe es etwa 13 Institutionen, die für den Menschenrechtsschutz zuständig seien. Problematisch sei allerdings, dass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden müssten. Auf gesamtstaatlicher Ebene gebe es das Verfassungsgericht und die Menschenrechtskommission (MRK). Letztere werde unterteilt in die Ombudsleute und die Menschenrechtskammer (Human Rights Chamber). Bevor das Verfassungsgericht angerufen werden könne, müsse der innerstaatliche Instanzenweg ausgeschöpft sein. Zu der Frage der F.D.P. nach der Rechtsgrundlage der Arbeit des Gerichts führte Marko aus, das Abkommen von Dayton schreibe die Verfassung von Bosnien-Herzegowina als Rechtsgrundlage vor. Die Bestimmungen der MRK stünden allerdings noch darüber und seien unmittelbar anwendbares Recht. Die SPD verwies auf Probleme mit der Zusammenarbeit lokaler politischer Eliten und wollte von Marko wissen, wie er die Bereitschaft der Bevölkerung einschätze, den politischen Status quo zu unterstützen. Marko resümierte dazu, die Hälfte der politischen Eliten seien nicht am Erhalt der Föderation Bosnien-Herzegowina interessiert. Und auch die politischen Eliten der Republika Srpska hätten öffentlich erklärt, sie strebten den Anschluss an Restjugoslawien an. |