Eigentümer von Wohngrundstücken rechtlich absichern(re) Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, die vor dem 3. Oktober 1990 Eigentümer von Wohngrundstücken wurden oder zumindest eine eigentümerähnliche Position erlangten, sollen diesbezüglich rechtlich abgesichert werden. Die PDSFraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/1693) vorgelegt. Die Fraktion erläutert, sie wolle mit ihrer Initiative "schwer erträgliche Ungerechtigkeiten" beseitigen, die für Hunderttausende ostdeutsche Familien zu einer Verunsicherung und Bedrohung geführt hätten. Einer dringenden Korrektur bedürften gesetzliche Regelungen mit dem Ziel, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der heutigen neuen Bundesländer erfolgten vermögensrechtlichen Veränderungen zurück abzuwickeln, teilweise für Unrecht zu erklären, teilweise als unredlichen Erwerb zu qualifizieren und generell als "offene Vermögensfragen" einzustufen. Die PDS drängt in diesem Kontext unter anderem auf eine Änderung des Vermögensgesetzes. Dort soll geregelt werden, dass durch Bürger der DDR vor dem 3. Oktober 1990 getätigte so genannte schuldrechtliche Erwerbsgeschäfte zu den am Tage des Rechtsgeschäftes geltenden Bedingungen einem Erwerb von Eigentum gleichgestellt werden. Dazu müssten sowohl notarielle Beurkundungen als auch Vorverträge bzw. Kaufvereinbarungen zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages mit dem Ziel, ein Grundstück oder die darauf befindlichen Gebäude oder beides zu erwerben, gehören. Problem gerecht lösenDie PDS tritt außerdem dafür ein, die seit dem 1. November 1999 mögliche Erhöhung der Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke in den neuen Ländern zeitweilig auszusetzen. In einem Antrag ( 14/1718) verweist sie darauf, die Verordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom Juli 1997 habe die Möglichkeiten zur Erhöhung der Nutzungsentgelte zwar abgeschwächt, eine gerechte Lösung des Problems sei jedoch noch immer nicht erreicht worden. |