Mindereinnahmen der Kommunen durch die Steuergesetze(hh) In den vergangenen Jahren verabschiedete Steuergesetze des Bundes haben zum Teil erhebliche Mindereinnahmen der Kommunen zur Folge. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/2606) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.Fraktion ( 14/2438) hervor. So führe das Steuerentlastungsgesetz 1999 in diesem und in den beiden kommenden Jahren zu Mindereinnahmen von 1,06 Milliarden DM. Das Steueränderungsgesetz 1998 wirke sich auf die Kommunen mit Steuermindereinnahmen von 415 Millionen DM in diesem Jahr und 1,66 Milliarden DM im Jahr 2001 aus. Um 300 Millionen DM verringerte Einnahmen in diesem und in den drei folgenden Jahren habe das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Familienförderung ergäben sich im Jahr 2000 Mindereinnahmen von 680 Millionen DM, 2001 von 746 Millionen DM und 2002 sowie 2003 jeweils 750 Millionen DM. Die Mindereinnahmen für die Kommunen auf Grund des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften gibt die Bundesregierung mit 130 Millionen DM in diesem Jahr, 304 Millionen DM im nächsten Jahr, 316 Millionen DM im Jahr 2002 und 203 Millionen DM im Jahr 2003 an. SteuerentlastungsgesetzDurch das geplante Gesetz zur Reform der Unternehmungsbesteuerung und zur Senkung der Steuersätze entstünden den Gemeinden Mindereinnahmen, die sich nach heutigem Stand auf rund 4 Milliarden DM 2001, 900 Millionen DM 2002, 2 Milliarden DM 2003 und rund 3,7 Milliarden DM 2004 belaufen würden. Dem stehen Mehreinnahmen der Gemeinden durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 von 1,13 Milliarden DM in diesem Jahr und 2,37 Milliarden DM im Jahr 2001 gegenüber, heißt es in der Antwort. 2002 führe dieses Gesetz zu Mindereinnahmen von 626 Millionen DM und 2003 von 741 Millionen DM. Mehreinnahmen von 19 Millionen DM in diesem Jahr, von 52 Millionen DM 2001, von 78 Millionen DM 2002 und 102 Millionen DM 2003 erwartet die Regierung durch die Absenkung der Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage. |