ANTRAG ANGENOMMEN Einbürgerungsverfahren soll erleichtert werden(in) Angenommen wurde der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1757) zur Beseitigung von Einbürgerungshindernissen für ausländische Staatsangehörige am 24. Februar im Plenum des Deutschen Bundestages. Zuvor hatte der Innenausschuss am 15. Dezember mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen, der F.D.P. und der PDS dem Antrag gegen die Stimmen der Union zugestimmt (Beschlussempfehlung14/2565). Ziel der Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen war es, Bundesregierung und Bundesländer zu veranlassen, im Zuge des Erlasses der Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht den Schwierigkeiten ausländischer Staatsangehöriger, insbesondere aus dem Iran und der Bundesrepublik Jugoslawien, im Entlassungsverfahren "gezielt Rechnung zu tragen". Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht werde die Einbürgerung zugunsten vieler Antragsteller erleichtert, wenn durch unzureichende oder ausbleibende Informationen ausländischer Behörden die EntlaFsungsbemühungen bzw. die angestrebte Einbürgerung erschwert würden. Die "nicht immer nachvollziehbare" Verwaltungspraxis einiger Staaten erschwerten deutschen Einbürgerungsbehörden die Beurteilung für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit häufig sehr, weshalb es wünschenswert wäre, die Problemfälle möglichst detailliert zu berücksichtigen. |