VERKEHRS- UND BAUMINISTERIUM
Höhere Zuschüsse für Investitionen in die Schienenwege vorgesehen
(hh)Die Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sollen im Jahr 2001 von 1,75 auf 3,03 Milliarden DM angehoben werden. Ebenfalls steigen sollen die Darlehen für Inves-titionen in das Schienennetz, und zwar von 1,31 auf 1,6 Milliarden DM. Die Ausgaben für die Eisenbahnen des Bundes machen mit 16,34 Milliarden DM (2000: 21,38 Milliarden DM) weiterhin den größten Teil des Haushalts des Ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aus. Dieser soll sich im nächsten Jahr auf 44,87 (49,72) Milliarden DM belaufen. Für Investitionen sind 24,26 (26,11) Milliarden DM vorgesehen, während die Zuweisungen und Zuschüsse 16,13 (19,26) Milliarden DM betragen sollen.
Die Ausgaben für die Eisenbahnen des Bundes werden laut Entwurf sinken, da im Gegensatz zum laufenden Jahr Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens nicht mehr erstattet werden sollen. Für 2000 sind dafür noch 11,24 Milliarden DM vorgesehen. Auch die Zuschüsse zum Personalaufwand der Deutschen Bahn AG (DB AG) aufgrund des technisch-betrieblichen Rückstandes der früheren Deutschen Reichsbahn sollen gestrichen werden, während sie für 2000 noch 1,53 Milliarden DM in Anspruch nehmen.
Die Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens sollen ebenfalls deutlich niedriger angesetzt werden. Sie werden auf 6,88 (11,24) Milliarden DM beziffert. Geplant ist, auch den Beitrag des Bundes an die DB AG zur Nachholung von Investitionen in das Sachanlagevermögen im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn zusammenzustreichen. Hierfür sind 2,16 anstelle von 3,63 Milliarden DM eingeplant. Für die ökologischen Altlasten und zum erhöhten Materialaufwand im Bereich der Reichsbahn soll die Deutsche Bahn mit 630 Millionen DM (910 Millionen DM) weniger Geld erhalten.
Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen, also für die Autobahnen und Bundesstraßen, sollen geringfügig von 9,96 auf 9,86 Milliarden DM herabgesetzt werden. Sie machen den zweitgrößten Teilbereich im Einzelplan des Verkehrsministeriums aus. Für Aufwendungen für den Bau und Betrieb der Straßen soll mit 9,61 (9,69) der wesentliche Anteil aufgebracht werden. Während der Posten "Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutzmaßnahmen" von 2,79 auf 2,84 Milliarden DM steigt, sinken die Ausgaben für die Bedarfsplanmaßnahmen auf 4,11 (4,31) Milliarden DM.
Angehoben werden soll der Finanzrahmen für das Wohnungswesen und den Städtebau. Anstelle von 7,17 sollen im nächsten Jahr 8,81 Milliarden DM ausgegeben werden. Für das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sind 4 (1,85) Milliarden DM vorgesehen. Der Zinszuschuss im Rahmen des Wohnraum-Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die neuen Länder einschließlich des ehemaligen Ost-Berlins ist mit 1,4 Milliarden und damit 50 Millionen DM niedriger als im laufenden Jahr veranschlagt. Die städtebaulichen Maßnahmen im neuen Bundesgebiet sind mit weiterhin 517 Millionen DM verbucht. Die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz werden laut Regierungsvorlage ebenfalls unverändert bleiben. Sie sollen sich weiterhin auf eine runde Milliarde DM belaufen. Der soziale Wohnungsbau wird den Planungen zufolge im kommenden Jahr mit 1,62 Milliarden gefördert werden. Für das laufende Jahr liegt diese Summe noch bei 2,05 Milliarden DM. Die Zuweisungen für den sozialen Wohnungsbau in den neuen Bundesländern machen davon 557 (660), die für das alte Bundesgebiet 707 (858) Millionen DM aus. Die Förderung des Städtebaus wird gegenüber dem Vorjahr mit unverändert 597 Millionen DM veranschlagt. Davon machen weiterhin 517 Millionen DM die Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den neuen Ländern aus.
Der Ansatz für die Bundeswasserstraßen ist für das kommende Jahr mit 2,97 Milliarden DM geringfügig niedriger als für das Jahr 2000. Für die Ausbau- und Ersatzmaßnahmen sollen 1,15 (1,2) Milliarden DM und für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen 1,26 (1,25) Milliarden DM ausgegeben werden.
Der Posten "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" soll mit unverändert 3,28 Milliarden DM bewirtschaftet werden. Die Finanzhilfen an die Länder für den kommunalen Straßenbau und Investitionsvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) machen davon weiterhin 2,62 Milliarden DM aus. Die Investitionszuschüsse für ÖPNV-Vorhaben über 100 Millionen an die DB AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden, sollen sich auf 340 (283) Millionen DM belaufen. Die Länder werden den Planungen zufolge für die Schieneninfrastruktur des ÖPNV für Vorhaben über 100 Millionen DM zuwendungsfähiger Kosten 315 anstelle der für das laufende Jahr vorgesehenen 372 Millionen DM bekommen.
Mit 154 anstelle von derzeit 943 Millionen DM sind die Allgemeinen Bewilligungen deutlich geringer angesetzt. Der Grund dafür ist der Beitrag zur Zukunftssicherung der deutschen Magnetschwebebahntechnik. Hierfür sind nur noch 87 Millionen DM vorgesehen. Im laufenden Jahr sollen noch 879 Millionen DM ausgegeben werden.
Gekürzt werden soll auch die Unterstützung des deutschen Wetterdienstes. Für diesen Haushaltsposten sind 497 (582) Millionen DM veranschlagt. Der Ansatz für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist um 5 Millionen DM auf 166 Millionen DM verringert worden.