JUSTIZMINISTERIUM
Mehr als 435 Millionen DM für das Personal kalkuliert
(hh) Auch im Haushaltsjahr 2001 werden dem Regierungsentwurf zufolge die Personalausgaben den größten Anteil des Gesamtetats ausmachen. Sie sind mit fast 435,25 Millionen DM (2000: 438,1 Millionen DM) verbucht. Dahinter folgt die sächliche Verwaltung mit einem Ansatz von 147,72 Millionen DM (147,85 Millionen DM). Für Investitionen sind 77,44 Millionen DM (103,31 Millionen DM) ausgewiesen, für Zuweisungen und Zuschüsse 21,39 Millionen DM (22,13 Millionen DM).
Die Einnahmen dieses Etats finden sich mit 516,86 Millionen DM (506,37 Millionen DM) fast ausschließlich bei den Verwaltungseinnahmen wieder. Die übrigen Einnahmen beziffert die Regierung mit 860.000 DM (345.000 DM).
Das Ministerium selbst kann dem Entwurf zufolge über rund 85,69 Millionen DM (90,24 Millionen DM) verfügen. Davon sind allein knapp 80,97 Millionen DM (84,93 Millionen DM) für das Personal reserviert. Die sächliche Verwaltung des Ministeriums soll 20,73 Millionen DM (18,57 Millionen DM) in Anspruch nehmen dürfen. Für Investitionen sind 1,75 Millionen DM (4,54 Millionen DM) vorgesehen. Auf der Einnahmenseite rechnet das Ministerium mit rund 41,80 Millionen DM (42,84 Millionen DM). 31,4 Millionen DM (27,44 Millionen DM) werden dabei allein aus Einnahmen aus Veröffentlichungen erwartet.
Im Haushaltsplan des Bundesjustizministeriums sind darüber hinaus noch berücksichtigt:
• Bundesgerichtshof (Karlsruhe): 63,51 Millionen DM (53,02 Millionen DM),
• Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe): 76,25 Millionen DM (77,65 Millionen DM),
• Bundesverwaltungsgericht (Berlin): 72,46 Millionen DM (64,1 Millionen DM),
• Bundesfinanzhof (München): 23,24 Millionen DM (23,21 Millionen DM),
• Bundespatentgericht (München): 30,59 Millionen DM (33,36 Millionen DM),
• Deutsches Patent- und Markenamt (München): 290,72 Millionen DM (314,85 Millionen DM),
• Bundesdisziplinargericht (Frankfurt/M): 4,26 Millionen DM (4,25 Millionen DM).
Das deutsche Patent- und Markenamt ist die einzige Institution, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Im kommenden Haushaltsjahr rechnet die Regierung mit 410,13 Millionen DM gegenüber 399,6 Millionen DM in 2000. Die allgemeinen Bewilligungen des Einzelplans 07 sind mit 17,32 Millionen DM ausgewiesen. Dies bedeutet einen Rückgang um 15,59 Millionen DM gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr. Beträchtlich zurückgefahren werden konnten vor allem die Kosten des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg von 20,9 Millionen DM im laufenden auf 4,23 Millionen DM im kommenden Haushaltsjahr. Auch der Etatposten für Baumaßnahmen kann nach den Vorstellungen der Regierung von 18,5 Millionen DM auf 2,06 Millionen DM abgesenkt werden. Für von der Bundesrepublik zu erstattende Mehrkosten für die Berliner Dienststelle des Europäischen Patentamts sind 4,5 Millionen DM (4,48 Millionen DM) eingestellt, für besondere Finanzbeiträge und Erstattungen von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München 2 Millionen DM (1,34 Millionen DM).
Als Zuschuss zu den Kosten der Deutschen Richterakademie sind 2,97 Millionen DM (2,95 Millionen DM) eingeplant. Die Richterakademie ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung möchte die Regierung im Haushaltsjahr 2001 1,87 Millionen DM (1,25 Millionen DM) ausgeben.