F.D.P.-ANTRAG Mehrwegquote bei Verpackungen flexibel gestalten(um) Die F.D.P.-Fraktion ruft die Bundesregierung auf, eine "ökologisch zweckdienliche und ökonomisch verantwortliche" Novellierung der Verpackungsverordnung in die Wege zu leiten. In einem Antrag ( 14/3814) verlangen die Abgeordneten, in diesem Zusammenhang die Mehrwegquote nach den neuen ökologischen Erkenntnissen zu flexibilisieren. 1991 sei der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen auf eine Quote von 72 Prozent festgelegt und die Erhebung eines Pfandes von mindestens 50 Pfennig auf bestimmte Einwegverpackungen vorgeschrieben worden. Nach Ansicht der Liberalen ist die Wirksamkeit dieser Regelung ausgesetzt, solange die Mehrwegquote nicht wiederholt unter 72 Prozent absinkt. Aktuellen Erhebungen zufolge sei dies nun der Fall, heißt es in dem Antrag. Der Anteil der Mehrwegverpackungen habe 1997 unter 72 Prozent gelegen. Sollte sich bei der "Nacherhebung" bestätigen, dass der Mehrweganteil unter 72 Prozent liegt, tritt sechs Monate nach Bekanntmachung der "Nacherhebungszahlen" die Zwangspfandregelung in Kraft, schreibt die Fraktion. Nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung werde Mitte 2001 eine Rücknahmepflicht mit Zwangspfand für Einwegverpackungen von Mineralwasser und Bier eingeführt. Abfalllawine gestopptNach Einschätzung der F.D.P. haben sich die Gegebenheiten im Vergleich zu 1991 geändert. Zum einen habe der Einstieg in die ökologische Produktverantwortung die befürchtete Abfalllawine gestoppt. Die in Mehrwegverpackungen gehandelte Getränkemenge habe sich seit 1991 um rund 2,5 Milliarden Liter erhöht und der Anteil der verwerteten Einwegverpackungen sei deutlich gestiegen. Eine Zwangspfandregelung wäre nach Meinung der F.D.P. ökologisch kontraproduktiv und ökonomisch belastend, weil sie im Handel die Anschaffung von Automaten zur Rücknahme der Pfanddosen und -flaschen erzwinge. Vor allem den Mittelstand würden Investitionskosten von etwa 4 bis 6 Milliarden DM für Rücknahmeautomaten treffen, argumentiert die Fraktion. |