Freiwilliges Jahr früher ermöglichen(fa) Das geltende Mindestalter für die Teilnahme am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr von derzeit 17 bzw. 16 Jahren soll gesenkt werden. Darüber hinaus soll das freiwillige soziale Jahr außer im europäischen Ausland auch in Israel geleistet werden können. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung eines freiwilligen sozialen Jahres und des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres( 14/5120) vorgelegt. Um insbesondere Absolventinnen und Absolventen von Hauptschulen den Zugang zum freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr im direkten Anschluss an die Schulzeit zu ermöglichen, schlägt der Entwurf vor, das festgesetzte Mindestalter in den genannten Gesetzen durch den Begriff "nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht" zu ersetzen. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlägen des Bundesrates zu. |