PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG Schwarzarbeit bekämpfen(pt) Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 17. Januar einvernehmlich, die entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. In der zu Grunde liegenden Eingabe forderte der Petent, in der Wirtschaftspolitik darauf hinzuwirken, dass Baufirmen keine Arbeitnehmer aus Billiglohnländern, zum Beispiel aus Osteuropa, beschäftigen dürften, um damit einen "faireren Wettbewerb" zu ermöglichen. Nach Meinung des Petenten, gehen die derzeitig geltenden rechtlichen Bestimmungen an der Wirklichkeit vorbei. Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung die Bundesanstalt für Arbeit inzwischen mehr als 2.700 Mitarbeiter einsetzt. Zusätzlich würde die Zollverwaltung, die zurzeit bereits über 1.000 Bedienstete für diesen Zweck zur Verfügung stelle, ihren Einsatz zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben noch erheblich steigern. Parallel hierzu wende auch die Steuerfahndung der mit der illegalen Beschäftigungen einhergehenden Steuerhinterziehung ihre erhöhte Aufmerksamkeit zu. Der Gesetzgeber habe für die von dem Petenten geforderte Bekämpfung der illegalen Beschäftigung mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen, mit dem Lohndumping auf Großbaustellen entgegengewirkt werden solle, heißt es weiter. |