Bauindustrie fordert Übergangsfristen
(eu) Die Gewinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der anstehenden Erweiterung der Europäischen Union werden nach Ansicht eines Vertreters der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) höher eingeschätzt als daraus resultierende Verluste.
Christoph Kannengießer vom BDA führte dazu anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses am 4. April weiter aus, "verteilungspolitische Effekte" mit negativen Folgen besonders für die Gastgewerbe- und die Baubranche würden nach Schätzungen als weniger stark angenommen als der Wohlfahrtsgewinn, der durch eine möglichst schnelle Einführung der Freizügigkeit erzielt werden könne.
Demgegenüber unterstrich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in seiner Erklärung zu dem Hearing die Forderung, die Arbeitnehmerfreizügigkeit müsse nach dem Beitritt eines Bewerberstaates für zehn Jahre ausgesetzt werden. In diesem Zeitraum müsse es eine zeitlich gestaffelte Kontingentierung bezüglich der Zahl der Arbeitnehmer geben, die in einem westeuropäischen Land arbeiten dürfen. Die regionale Arbeitsmarktsituation der jeweiligen Branche sei dabei zu berücksichtigen.
Für "qualifizierte Übergangsregelungen" mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit sprach sich auch der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Toni Hinterdobler, aus. Der Sachverständige erläuterte, gerade kleine und mittlere Unternehmen in den Grenzregionen wären andernfalls starken Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt, wenn mit dem Beitritt sofort völlige Freizügigkeit auf den Märkten gewährt würde. Petra Hintze von der Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg plädierte ebenfalls dafür, die schrittweise Integration von Staaten Mittel- und Osteuropas in die EU müsse mit "ökonomisch vertretbaren Übergangsfristen" erfolgen.