STIFTUNGSGESETZ GEÄNDERT
Antragsfrist für ehemalige NS-Zwangsarbeiter verlängert
(in) Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am 28. Juni eine erste Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" verabschiedet ( 14/6465), um die bisherige Antragsfrist für ehemalige NS-Zwangsarbeiter vom 12. August auf den 31. Dezember 2001 zu verlängern.
Der gemeinsame Gesetzentwurf zur Änderung ( 14/6370) war am 22. Juni vom Bundestag ohne weitere Beratung an den Innenausschuss überwiesen worden. Dort folgten die Abgeordneten mit ihrem Votum den Hinweisen der für die Antragsbearbeitung zuständigen Partnerorganisationen. Danach habe eine erhebliche Zahl potenzieller Antragsteller bislang keinen Antrag gestellt, weil es Zweifel an einer Auszahlung infolge der langen Verfahrensdauer vor dem Hintergrund der Feststellung des Rechtsfriedens gegeben habe. Mit der Änderung sei die Gefahr ausgeräumt, aus zeitlichen Gründen von einer Zahlung ausgeschlossen zu werden. Auch die Vererbbarkeit der Leistungsansprüche ist neu geregelt. Zudem ist festgelegt, dass regelmäßig über den Stand der Auszahlungen sowie über die Rechtssicherheit deutscher Unternehmen in den USA berichtet wird.