IN-VITRO-DIAGNOSTIKA
Regierung will Richtlinie umsetzen
(ge) Die Bundesregierung plant, die EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika umzusetzen. Damit sind medizinische Untersuchungen von aus dem menschlichen Körper stammenden Blut- und Gewebespenden gemeint. Mit einem Gesetzentwurf ( 14/6281) will die Exekutive das Medizinproduktegesetz ändern, da in dessen Vollzug einige Probleme grundsätzlicher Art aufgetreten seien.
Im Einzelnen sollen neue Definitionen aufgenommen werden, damit die In-vitro-Diagnostika in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Dies betreffe die Aufbereitung von keimarm oder steril angewendeten Medizinprodukten, das Zubehör sowie das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme. Weiter heißt es, die Vorschriften im Medizinprodukterecht sollten klarer gestaltet werden.