"ERSTES SICHERHEITSPAKET" VERABSCHIEDET
Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz beschlossen
(in) Das so genannte "Religionsprivileg" wird aus dem Vereinsgesetz gestrichen. Dies beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit am 9. November gegen die Stimmen der PDS, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7026) auf Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 14/7354) annahm.
Danach findet das Vereinsgesetz momentan auf Religionsgemeinschaften und -vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, keine Anwendung. Das Vereinsgesetz lasse daher bisher keine Verbotsmöglichkeiten gegen extremistische Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, sie würden in der Regelung keinen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Religionsausübung sehen. Es gehe vielmehr darum, Vereine zu verbieten, die unter religiösem Deckmantel extremistische Aktivitäten betreiben. Die Union sprach sich grundsätzlich für die Möglichkeit aus, extremistische Religionsgemeinschaften zu verbieten, und sah ebenfalls keinen Eingriff in die Religionsfreiheit. Die FDP begrüßte, mit der Neuregelung werde die bisherige Beweislast des Staates nun auf die betroffenen Vereine verlagert. Die PDS kritisierte die Gefahr, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften ohne den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes könnten pauschal in den Generalverdacht des Extremismus geraten. Verfassungsrechtlich sei es fragwürdig, eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft als "Ausländerverein" im Sinne des Grundgesetzes verbieten zu können.