ÜBER ZEHNJÄHRIGE ARBEIT BERICHTET
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist "angenommen" worden
(in) Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, hat am 7. November Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) den Tätigkeitsbericht für 2001 ( 14/7210) übergeben.
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Marianne Birthler (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR) und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD).
Fast fünf Millionen Anträge und Ersuchen auf Nutzung der Unterlagen zeugen nach Auffassung von Birthler davon, dass das Stasi-Unterlagen-Gesetz nach zehn Jahren gesellschaftspolitisch angenommen worden ist. Hunderttausende hätten Einsicht in ihre Akten genommen. Die Archivbestände bildeten eine "nicht wegzudenkende Quelle" für die Forschung, und das steigende Interesse des Auslands an der Arbeit zeuge davon, dass hier ein Weg mit Modellcharakter beschritten worden sei.
Behörde als Dienstleister
Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz habe der Bundestag ein Vermächtnis der Revolution von 1989/90 eingelöst, aus den Erfahrungen mit einer Diktatur Konsequenzen zu ziehen und dies für die demokratische Gestaltung der Zukunft zu nutzen. Niemand fordere mehr ernsthaft, die Aufarbeitung zu stoppen, da sich gezeigt habe, dass das Gesetz und die Behörde keine "temporären Nach-Wende-Phänomene" seien, sondern Instrumente, mit denen der Rechtsstaat auf Jahrzehnte einer Diktatur reagiere.
Ein Ende der Aufgaben sei noch nicht in Sicht. Vielmehr sei in den nächsten Jahren eine Akzentverschiebung zu Gunsten der Forschung und der Bildungsarbeit sowie hin zu einem noch stärker betonten Dienstleistungscharakter der Behörde zu erwarten.
Unverändert stark sei das Bedürfnis nach privater Akteneinsicht mit monatlich rund 10.000 Anträgen, davon etwa die Hälfte Erstanträge. Birthler räumt ein, es gebe immer noch lange Wartezeiten. Die Außenstellen verzeichneten mehr als drei Viertel der Anträge auf Akteneinsicht, hätten jedoch nur 42 Prozent des Personals.
Eines der wichtigsten Projekte sei die Analyse des Staatssicherheitsdienstes als "repressives Machtsicherungsinstrument der SED". In einem langfristig angelegten Projekt zur politische Opposition in der DDR wolle man dokumentieren, von welchen Aktivitäten der Opposition die Stasi Kenntnis hatte und was die politische Polizei der SED unternahm, diese Bestrebungen einzudämmen. Die Behörde trage dazu bei, politisches Grundwissen zu vermitteln, zur Urteilsbildung zu befähigen, das Engagement für die Demokratie zu wecken und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Die Dokumentationen "widerständigen Verhaltens", geistiger und kultureller Selbstbehauptung sowie von Zivilcourage seien geeignet, als Identifikationsangebote aufbereitet zu werden, betont die Bundesbeauftragte.