SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ IN DER DISKUSSION
"Fairer Interessenausgleich" gefordert
(re) Auf Protest von Nutzerorganisationen ist die Absicht der Bundesregierung ( 14/6884) gestoßen, Nutzer von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken in den neuen Ländern künftig an den öffentlichen Lasten dieser Immobilie zu beteiligen. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 14. November deutlich.
So erklärt Eckart Beleites vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer seiner Stellungnahme zufolge, die Novelle dürfe in der vorliegenden Fassung keine Rechtskraft erlangen. Die Initiative verschließe sich zudem praktikablen Lösungen eines fairen Interessenausgleichs zwischen den Beteiligten.
Unverständlich ist für Beleites unter anderem, dass die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom Juli 1999 geforderte "angemessene" Beteiligung von Nutzern an öffentlichen Beiträgen und Abgaben "in nicht nachvollziehbarer Weise" mit 50 Prozent, verteilt auf zehn Jahre, vorgeschlagen wird. Ähnlich argumentiert auch Professor Eberhard Stief vom Verband der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer.
Demgegenüber erklärt Kai-Uwe Deusing vom Sächsischen Justizministerium, dem Entwurf könne eine sachgerechte, die Vorgaben des Gerichts beachtende Lösung, die zudem die Sozialverträglichkeit für den Nutzer herzustellen versucht, "nicht abgesprochen werden". Lösungsalternativen, etwa von der PDS ( 14/6918), provozierten demgegenüber eine neue verfassungsrechtliche Prüfung.
Unterdessen dringt der Bundesrat auf ein Sonderkündigungsrecht zum Ende eines laufenden Jahres für Nutzer von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken. Diese Personen dürften mit Rückzahlungen somit nicht mehr belastet werden, erklärt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme ( 14/7169) zum Regierungsentwurf.