Blickpunkt
10/2001
Zuordnungsverfahren konzentrieren
(re) Die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren soll durch Rechtsverordnung örtlich konzentriert werden. Der Rechtsausschuss billigte am 7. November einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7035) zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes einstimmig.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110030c