JOB-AQTIV-GESETZ
Arbeitsvermittler sollen mit individuellen Eingliederungsplanungen arbeiten
(as) Die Vermittlung von Arbeitslosen soll verbessert werden, indem individuelle Eingliederungsplanungen eingeführt werden. Dabei steht der einzelne arbeitslose Mensch, mit seinen Potenzialen und konkreten Eingliederungshemmnissen im Mittelpunkt, erklärte die SPD zum vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition am 9. November verabschiedeten Job-AQTIV-Gesetz ( 14/6944).
Mit den Arbeitssuchenden sollen Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die wechselseitige Verpflichtungen enthielten. Damit werde der Gedanke des "Förderns und Forderns" umgesetzt (Beschlussempfehlung14/7347).
Der Fachausschuss hat im Zuge seiner Beratungen die Regierungsvorlage so verändert, dass die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet wird, in der Eingliederungsbilanz auch Informationen zur Arbeitsmarktsituation von Personen mit Migrationshintergründen auszuweisen.
Nach Überzeugung der Union muss die Arbeit attraktiver gemacht werden, indem die unteren Lohngruppen aufgewertet werden. Allein im unteren Lohnbereich gebe es zirka 600.000 unbesetzte Stellen. Um die Jobs attraktiver zu gestalten, müssten Brutto- und Nettoverdienst stärker zusammengeführt werden. Außerdem treten die Abgeordneten dafür ein, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe schrittweise enger zu verzahnen. Ohne Erfolg blieb die CDU/CSU mit drei eigenen Anträgen zur Arbeitsmarktpolitik ( 14/6162, 14/6639, 14/6888). Darin forderte die Fraktion unter anderem, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen zu Gunsten von Eingliederungszuschüssen und Kombilohnmodellen umzuwandeln.
Nach Überzeugung der Bündnisgrünen bringt das Job-AQTIV-Gesetz mehr Dynamik in den Arbeitsmarkt. Besonders positiv einzuschätzen sei die verstärkte zukünftige Rolle von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern bei der Vermittlung und bei der Eignungsfeststellung der Betroffenen. Erstmals leiste das Arbeitsförderungsrecht nun einen Beitrag zur Nutzung des beschäftigungspolitischen Potenzials von Frauen mit dem Gender-Mainstreaming-Ansatz und speziellen Maßnahmen für Frauen.
Die FDP hielt die verstärkte Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf die Vermittlung und Beratung für richtig. Die Strukturmaßnahmen würden jedoch von den Beitragszahlern finanziert. Dies lehnten die Parlamentarier ab, da es sich dabei um Aufgaben der Kommunen und Länder handele. Die Fraktion trat dafür ein, die Bezugsdauer von Arbeitslosen auf zwölf Monate zu senken. Die Fraktion fand mit einem entsprechenden Antrag ( 14/6621) keine Mehrheit.
Die PDS gestand der Koalition ein, dass sie mit dem Entwurf auf sichtbar gewordene Probleme der Arbeitsförderung reagiere. Insgesamt würden die Regelungen der tatsächlichen Lage auf dem Arbeitsmarkt aber nicht gerecht. Die Ausweitung der Leiharbeit, die Einführung einer dreijährigen Wartezeit bei ABM sowie die Verschärfung der Sperrzeitenregelungen müssten zurückgenommen werden. Die PDS blieb mit eigenen Initiativen zum Thema ( 14/2282, 14/3044, 14/5794, 14/7070, 14/7379, 14/7383, 14/7390, 14/7391) ohne Erfolg.
Der Fachausschuss befasste sich mit einem Antrag der CDU/CSU ( 14/5552) zur Arbeitsmarktpolitik, den er am 14. November mit der Koalition bei Enthaltung der FDP ablehnte. Danach sollten die Sozialversicherungssysteme auf mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung umstrukturiert werden, um ihre Effizienz zu erhöhen. In dem Anliegen wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre eigenen sowie die über die Bundesanstalt für Arbeit laufenden Programme der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit verschiedenen Vorgaben zu verknüpfen.