OPPOSITIONSINITIATIVEN OHNE MEHRHEIT
Mittelstand nicht benachteiligt
(fi) Der Bundestag hat am 8. November Anträge der CDU/CSU ( 14/5551) sowie der FDP ( 14/5962) zur steuerlichen Behandlung des Mittelstands abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/6687). Die Union hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, Personenunternehmen den Kapitalgesellschaften steuerlich gleichzustellen. Die FDP hatte eine "Steuerreform II" gefordert, um die "Benachteiligungen des Mittelstands" durch das Steuersenkungsgesetz zu beseitigen. Im Ausschuss hatten SPD und Bündnisgrüne dem Vorwurf einer Benachteiligung des Mittelstandes durch die Steuerreform widersprochen. Die PDS sah im Unionsantrag das Ziel, neue steuerliche Subventionen einzuführen.