Versicherer gegen Einschränkung der Verlustverrechnung
(fi) Gegen die geplante steuerliche Nichtanerkennung einer Organschaft mit Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Versicherungswirtschaft am 14. November in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen.
Zum Entwurf des Steuerver.kürzungsbekämpfungsgesetzes (14/6883, 14/7085, siehe nebenstehenden Bericht) hatten SPD und B 90/Grüne einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Über die Bildung so genannter Organschaften zwischen Sachversicherungsunternehmen und Lebensversicherungsunternehmen, die einen Gewinnabführungsvertrag voraussetzen, könne derzeit der steuerliche Verlust aus dem Lebensversicherungsgeschäft mit Gewinnen bei den Sachversicherungen verrechnet werden, hieß es zur Begründung.
Sonderregelung kritisiert
Schwere Bedenken gegen diesen Koalitionsvorschlag äußerte Professor Johanna Hey in der Anhörung. Die Organschaft sei ein tragendes Element des Körperschaftsteuerrechts. Eine Sonderregelung für eine einzelne Branche könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Steuerausfälle allein rechtfertigten dies nicht.
Der Vertreter der Gothaer Lebensversicherung meinte, jede Abkehr vom Prinzip der konsolidierten Besteuerung würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherungswirtschaft in Frage stellen. Der Vertreter der "Hannoversche Leben" wies darauf hin, dass jede steuerliche Belastung die Überschüsse der Versicherungsnehmer schmälern würde.
Dagegen verwies der Deutsche Städtetag auf Einbrüche bei Gewerbesteuereinnahmen in Städten, deren wesentliche Gewerbesteuerzahler Versicherungen sind. Unbefriedigend sei es, wenn die Versicherungswirtschaft steuerfreie Einnahmen habe, während Ausgaben abzugsfähig seien.