GESETZENTWURF VERABSCHIEDET
Parlamentarier machen den Weg frei für Änderung des Hochschulrahmengesetzes
(bf) Der Bundestag hat am 9. November den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ( 14/6853) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses ( 14/7336) in der Ausschussfassung angenommen. Keine Mehrheit fanden die dazu vorgelegten Änderungsanträge der CDU/CSU ( 14/7371) und der PDS ( 14/7389, 14/7392, 14/7393). Abgelehnt wurden auch der Gesetzentwurf der PDS zur Absicherung der verfassten Studierendenschaft ( 14/5760) sowie die hochschulpolitischen Anträge von CDU/CSU ( 14/4382), FDP ( 14/4415) und PDS ( 14/3900, 14/6212).
Mit der beschlossenen Reform des Hochschuldienstrechts verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern. Gleichzeitig soll der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs kürzer und übersichtlicher werden. Dazu ist beabsichtigt, eine Juniorprofessur mit dem Recht zu selbstständiger Forschung und Lehre einzuführen.
Juniorprofessur als Regelerfordernis
Ferner sieht der Entwurf die ausschließliche und umfassende Bewertung der für die Berufung auf eine Professur erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen im Berufungsverfahren unter Verzicht auf die Habilitation vor. Hier erfolgte im Verlauf der Beratungen eine Korrektur dahin gehend, dass neben dem Regelerfordernis Juniorprofessur die alternativen Qualifikationswege zur Professur im Gesetzestext ausdrücklich erwähnt werden. Weiter sollen der Karriereweg an der eigenen Hochschule durch Begrenzung des Hausberufungsverbots eröffnet und ein Doktorandenstatus eingeführt werden, den nach einem Änderungsvorschlag der Koalition alle Promovierenden erhalten sollen. Die Regelungen über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen völlig neu gestaltet werden.
Die SPD begrüßte den vorgelegten Gesetzentwurf als "gutes Konzept" zur Modernisierung der deutschen Hochschulen. Die Habilitation werde nach der beschlossenen Änderung nicht abgeschafft, sei aber als Hauptweg der Qualifizierung nicht mehr haltbar. Der Gesetzentwurf wolle und könne, so die Fraktion, keine Vollregelung bis ins letzte Detail liefern. Die Länder behielten ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einer Verwirklichung der zahlreichen von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträgen gingen Akzeptanz und Durchsetzungsmöglichkeit verloren, begründete sie ihre Ablehnung. Die Sozialdemokraten warnten, die Terrorangriffe vom 11. September auf die USA und die westliche Welt dürften nicht dazu führen, den Weg der Internationalisierung und Modernisierung der deutschen Hochschulen zu beenden.
Union für Wettbewerb der Qualifikationen
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde betont, die Habilitation solle auch in Zukunft ein wichtiger Weg zur Qualifikation der Hochschullehrer bleiben. Sie plädierte für einen Wettbewerb zwischen Habilitation, Juniorprofessur und den in der Wirtschaft und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen erworbenen Qualifikationen. Das in ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgeschlagene Verfahren zur Vergabe der Studienplätze wollte sie als ersten Schritt zur Abschaffung der Zentralen Vergabestelle (ZVS) verstanden wissen. Die Forderung der PDS hinsichtlich der verfassten Studierendenschaft sei abzulehnen, weil dies auf die Rechtfertigung eines politischen Mandats einer Zwangskörperschaft hinauslaufe. Sie kritisierte den fehlenden Lösungsansatz für die Problematik bei der Einwerbung von Drittmitteln.
FDP übt Kritik am Beamtenstatus
Bündnis 90/Die Grünen betonten, die Möglichkeit, Professor an einer deutschen Hochschule zu werden, werde nie so günstig sein wie in den kommenden Jahren, da mehr als die Hälfte der derzeitigen Hochschullehrer und -lehrerinnen in den nächsten Jahren in den Ruhestand träten. Dem PDS-Antrag attestierte die Fraktion "viele positive Ansätze". Er sei aber insgesamt stark vom Duktus einer Versorgungsmentalität geprägt. Der Unionsantrag ginge dagegen von falschen Voraussetzungen aus. Die FDP kritisierte besonders, dass der Gesetzentwurf keinen echten Wettbewerb der verschiedenen Qualifikationswege zur Hochschulprofessur zulasse und am Beamtenstatus des Hochschullehrers festgehalten werde. Sie erwarte noch in dieser Legislaturperiode eine Auseinandersetzung .im Bundestag über die Studiengebührenfreiheit, erklärte sie.
Die PDS begrüßte die Reform als einen Schritt in die richtige Richtung, kritisierte aber das Fehlen eines Studiengebührenverbots und eine Absicherung der verfassten Studentenschaft. In ihrem Änderungsantrag forderte die Fraktion eine Quotierung von 40 Prozent beim unterrepräsentierten Geschlecht, derzeit weiblich, des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen.